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      Das IASB hat am 21. August 2025 Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben herausgegeben, die die geplanten Nachholarbeiten zu diesem Standard abschließen.

      IFRS 19 erlaubt es bestimmten Tochterunternehmen, die IFRS-Rechnungslegungsstandards mit reduzierten Angabepflichten anzuwenden. Die Fassung des IFRS 19, der im Mai 2024 veröffentlicht wurde, enthielt lediglich reduzierte Angabepflichten nach IFRS-Rechnungslegungsstandards, die bis Februar 2021 veröffentlicht wurden.

      Der jetzt veröffentlichte IFRS 19 enthält auch reduzierte Angabepflichten für Standards und Änderungen, die zwischen Februar 2021 und Mai 2024 herausgegeben wurden. Im Einzelnen sind dies die folgenden Rechnungslegungsstandards:

      • IFRS 18 Darstellung und Anhangangaben im Abschluss;
      • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7);
      • Internationale Steuerreform - Säule zwei: Mustervorschriften (Änderungen an IAS 12);
      • Mangelnde Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21); und
      • Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7).


      In Zukunft wird IFRS 19 zeitgleich mit der Herausgabe oder Überarbeitung anderer IFRS-Rechnungslegungsstandards durch das IASB geändert werden.

      IFRS 19 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Ein EU-Endorsement steht noch aus.

      Die Pressemitteilung des IASB können Sie hier herunterladen.

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

      Alexander Gall

      Partner, Audit, Linz

      KPMG Austria

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