EU-Kommission empfiehlt Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

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Empfehlung der EU-Kommission für einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen

Die EU-Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung für einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs) vorgelegt. 

KMUs, die nicht unter die CSRD fallen, können den von der EFRAG erarbeiteten VSME-Standard heranziehen, um Anfragen von großen Unternehmen und Finanzintermediären zu entsprechen. Ferner sollten nicht börsennotierte KMU und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen möchten, hierbei nach dem von der EFRAG erarbeiteten VSME-Standard verfahren.

Die EU-Kommission empfiehlt zudem, dass Unternehmen, die die in den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU festgelegten Anforderungen erfüllen müssen und für die Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU in ihrer Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitsinformationen benötigen, ihre Anfragen so weit wie möglich auf die Informationen beschränken sollten, die gemäß dem Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitgestellt werden. Auch Finanzinstitute, Finanzmarktteilnehmer, Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMU benötigen, sollten ihre Anfragen so weit wie möglich auf die Informationen beschränken, die gemäß dem Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitgestellt werden.

Hintergrund

Die Kommission der Europäischen Union veröffentlichte am 26. Februar 2025 ihren Vorschlag für das Erste Omnibus-Paket zu Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760)  Für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung schlug die EU-Kommission u.a. eine Verkleinerung des Anwendungsbereichs der Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie eine Begrenzung der Möglichkeit zur Einholung von Informationen von Unternehmen aus der Wertschöpfungskette mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden auf die von den VSME-Standards vorgegebenen Informationen vor.

Die Empfehlung der EU-Kommission stellt eine Zwischenlösung dar, bis der Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs) mittels eines Delegierten Rechtsaktes in Kraft gesetzt wurde.

Die Pressemitteilung ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.