Empfehlung der EU-Kommission für einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen
Die EU-Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung für einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs) vorgelegt.
KMUs, die nicht unter die CSRD fallen, können den von der EFRAG erarbeiteten VSME-Standard heranziehen, um Anfragen von großen Unternehmen und Finanzintermediären zu entsprechen. Ferner sollten nicht börsennotierte KMU und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen möchten, hierbei nach dem von der EFRAG erarbeiteten VSME-Standard verfahren.
Die EU-Kommission empfiehlt zudem, dass Unternehmen, die die in den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU festgelegten Anforderungen erfüllen müssen und für die Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU in ihrer Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitsinformationen benötigen, ihre Anfragen so weit wie möglich auf die Informationen beschränken sollten, die gemäß dem Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitgestellt werden. Auch Finanzinstitute, Finanzmarktteilnehmer, Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMU benötigen, sollten ihre Anfragen so weit wie möglich auf die Informationen beschränken, die gemäß dem Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitgestellt werden.