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      Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 10. Juli 2025 die Verordnung (EU) Nr. 2025/1331 vom 9. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse und an IAS 7 Kapitalflussrechnung übernommen.

      Die Änderungen, welche am 18. Juli 2024 durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, enthalten die folgenden Änderungen:

      • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften durch einen Erstanwender
      • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: 
        • Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung
        • Angabe bei Abweichungen zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis
        • Angaben zum Kreditrisiko
      • IFRS 9 Finanzinstrumente: 
        • Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten
        • Transaktionspreis
      • IFRS 10 Konzernabschlüsse - Bestimmung eines "de facto Agenten"
      • IAS 7 Kapitalflussrechnung - Anschaffungskostenmethode.

      Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist laut IASB und EU zulässig.

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

      Alexander Gall

      Partner, Audit, Linz

      KPMG Austria

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