EU übernimmt Änderungen an IFRS 1, 7, 9 und 10 und IAS 7 (Annual Improvements to IFRS – Volume 11)
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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 10. Juli 2025 die Verordnung (EU) Nr. 2025/1331 vom 9. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse und an IAS 7 Kapitalflussrechnung übernommen.
Die Änderungen, welche am 18. Juli 2024 durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, enthalten die folgenden Änderungen:
- IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften durch einen Erstanwender
- IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben:
- Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung
- Angabe bei Abweichungen zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis
- Angaben zum Kreditrisiko
- IFRS 9 Finanzinstrumente:
- Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten
- Transaktionspreis
- IFRS 10 Konzernabschlüsse - Bestimmung eines "de facto Agenten"
- IAS 7 Kapitalflussrechnung - Anschaffungskostenmethode.
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist laut IASB und EU zulässig.