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      Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Juni 2025 mitgeteilt, sich auf einen Standpunkt zu den Vorschlägen der EU-Kommission vom 26. Februar 2025 zum Ersten Omnibus-Paket geeinigt zu haben.

      Die Kommission der Europäischen Union veröffentlichte am 26. Februar 2025 ihren Vorschlag für das Erste Omnibus-Paket zu Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760).

      In einer Pressemitteilung hat der Rat der Europäischen Union erste Inhalte seines Standpunktes veröffentlicht.

      Hervorzuheben sind insbesondere:

      • Im Anwendungsbereich der CSRD sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen € Umsatzerlösen sein. Der Rat schlägt eine Überprüfungsklausel hinsichtlich einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs vor, um eine angemessene Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen zu gewährleisten.
      • Im Anwendungsbereich der CSDDD sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Milliarden € Umsatzerlösen sein.
      • Die Pflicht zur Umsetzung der CSDDD in nationales Recht soll um ein Jahr verschoben werden.

      Eine Veröffentlichung des vollständigen Standpunktes des Rates der Europäischen Union soll in Kürze erfolgen. Sobald das EU-Parlament sich ebenfalls auf einen Standpunkt geeinigt hat, werden die finalen Texte der Änderungsrichtlinien in Trilogverhandlungen beschlossen. Im Anschluss werden die Änderungsrichtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht und müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

      Die Pressemitteilung kann hier aufgerufen werden.

      Werner Gedlicka

      Partner, Audit / ESG, Wien

      KPMG Austria

      Katharina Schönauer

      Partnerin, Advisory/ESG, Wien

      KPMG Austria

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

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