EFRAG erweitert konsolidiertes Set an Erläuterungen von der ESRS-Implementation Q&A-Plattform

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Am 6. Dezember 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ein fünftes Set an Antworten zu 64 Fragen veröffentlicht, die von den Anwendern der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) auf ihrer Frage-und-Antwort-Plattform eingereicht wurden.

Die Zusammenfassung beinhaltet nunmehr 157 Antworten auf Anwenderfragen, die nach Angabepflichten sortiert wurden.

Die neuen Antworten behandeln Querschnittsthemen, das Mapping von Nachhaltigkeitsaspekten gem. ESRS 1 AR 16 mit den Angabepflichten in den themenbezogenen Standards sowie einige Fragen aus dem Bereich der Social-Standards (insbesondere ESRS S1 und S2). Unter Anderem sind dies:

Querschnittsthemen:

  • Bedingungen für Verweise (incorporation by reference)
  • Unternehmensspezifische Angaben für die ersten drei Berichtsjahre
  • Phase-In-Anforderungen bei freiwilliger CSRD-Berichterstattung
  • Dokumentation von Kompetenz und Knowhow des Managements und Aufsichtsrats
  • Potentielle Diskrepanz zwischen variabler Vergütung im Kontext von ESRS 2 und ESRS E1
  • Unterschied zwischen den aktuellen finanziellen Auswirkungen gem. ESRS 2 Paragraph 48(d) und den kurzfristig erwarteten finanziellen Auswirkungen gem. ESRS 2 Paragraph 48(e)

Mapping von Nachhaltigkeitsaspekten (ESRS 1 AR 16):

  • Besteht eine Verknüpfung zwischen den Nachhaltigkeitsaspekten gem. ESRS 1 AR 16 und den Angabepflichten in den themenbezogenen Standards?

Social:

  • Unterschied zwischen nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens und den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (ESRS S1-7 and S2)
  • Definition von Gender
  • Was bedeutet „Arten von Beschäftigten, die keinen Sozialschutz für jedes anwendbare bedeutende Lebensereignis genießen“?
  • Sozialschutz und Elternurlaub (ESRS S1 Paragraph 74)
  • Unterschied zwischen arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen
  • Sind Beschäftigte in Elternurlaub oder bei Langzeitkrankheit bei der Berechnung der jährlichen Gesamtvergütung zu berücksichtigen?
  • Berechnung des Gender Pay Gaps

Die Frage-und-Antwort-Plattform der EFRAG soll Leitlinien zu technischen Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit den ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission) bieten, sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich und haben keinen gesetzgebenden Charakter. Mit ihren Antworten möchte die EFRAG Ersteller bei der Umsetzung der ESRS unterstützen. Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten können ihre Fragen über ein Online-Formular einsenden.

Für die nächsten Monate sieht EFRAG eine sog. quiet period vor: Veröffentlichungen von weiteren Erläuterungen sind erst für die Zeit nach der Berichterstellungssaison geplant. Allerdings werden neue Erläuterungen zwischenzeitlich weiterhin von EFRAG TEG und ERFAG SRB erarbeitet.

Die erweiterte Sammlung von Fragen und Antworten kann hier abgerufen werden.