EU übernimmt Änderungen an IAS 21
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Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen übernommen.
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 13. November 2024 die Verordnung (EU) Nr. 2024/2862 vom 12. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf International Accounting Standard 21 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen übernommen.
Die Änderungen, welche am 15. August 2023 durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, betreffen die Bestimmung des Wechselkurses bei langfristig fehlender Umtauschbarkeit.
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.