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      Am 30. August 2024 hat die EFRAG die XBRL-Taxonomie für den Nachhaltigkeitsbericht und die Angaben nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht.

      Die XBRL-Taxonomie enthält die Anforderungen an die digitale Auszeichnung des Nachhaltigkeitsberichtes sowie der Angaben nach der EU-Taxonomie-Verordnung durch die Bereitstellung von XBRL-Elementen (sog. "Tags") für jeden Datenpunkt und jede dimensionale Untergliederung, die in den ESRS-Angabepflichten definiert sind.

      Die veröffentlichte Taxonomie wird die Grundlage für die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sein, um Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) für die Auszeichnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Die Regeln für die Kennzeichnung werden schließlich von der Europäischen Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission über das einheitliche europäische elektronische Format (nachstehend "ESEF-Verordnung") angenommen. Wann letztlich diese Anpassung der ESEF-Verordnung erfolgt, ist noch ungewiss, und es wird von Seiten der Europäischen Kommission bzw EFRAG davon ausgegangen, dass diese für das Geschäftsjahr 2024 nicht mehr (rechtzeitig) erfolgen könnte. Zudem ist auch die Umsetzung der CSRD in Österreich generell noch ungewiss, sodass die Rechtsentwicklungen hinsichtlich des Erstanwendungszeitpunktes zu diesem Thema zeitnah weiter zu verfolgen sind.

      Die Pressemitteilung ist auf der Webseite der EFRAG verfügbar.

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

      Werner Gedlicka

      Partner, Audit / ESG, Wien

      KPMG Austria

      Katharina Schönauer

      Partnerin, Advisory/ESG, Wien

      KPMG Austria

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