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      Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 16. Mai 2024 die Verordnung (EU) Nr. 2024/1317 vom 15. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf International Accounting Standard 7 und International Financial Reporting Standard 7 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung und an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben übernommen.

      Die Änderungen, welche am 25. Mai 2023 durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, betreffen Offenlegungsvorschriften im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen - auch als Lieferkettenfinanzierung, Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Reverse-Factoring-Vereinbarungen bekannt.

      Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

      Alexander Gall

      Partner, Audit, Linz

      KPMG Austria

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