Neue deutschsprachige Checklisten für UGB-Einzel- und Konzernabschlüsse sowie für Lageberichte

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Neue deutschsprachige Checklisten für Einzelabschlüsse für Industrieunternehmen, Banken und Versicherungen sowie für Konzernabschlüsse und Lageberichte nach UGB sind nun verfügbar

Die neuen Checklisten für Anhangangaben in UGB-Einzel- und Konzernabschlüssen, sowie für UGB-Lageberichte sind nun im Internet für Sie abrufbar. Sie zeigen in übersichtlicher und anwenderfreundlicher Weise die umfangreichen Anhangangaben und Angaben im Lagebericht, die der Gesetzgeber abhängig von der jeweiligen Größenklasse und Rechtsform fordert. Ebenso sind die aktuell anzuwendenden AFRAC-Stellungnahmen und Fachgutachten der KSW berücksichtigt. Die Rechtslage, die für Geschäftsjahre mit Regelstichtag 31.12.2023 anwendbar¹ ist, ist dargestellt.
 
Im Vergleich zu den Vorversionen wurden einige Klarstellungen, zusätzliche Hinweise und Beispiele eingefügt. Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen bestehen in den Angaben zur Mindestbesteuerung im Anhang. Zur Erleichterung der Anwendung ist auch die Gesetzesstelle oder Quelle in den AFRAC-Stellungnahmen bzw. Fachgutachten enthalten. Durch Auswahl- und Kommentarfelder können diese direkt als Tool für die Dokumentation verwendet werden.
 
Die Dokumente finden Sie unter folgenden Links:

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass auch weitere Dokumente, wie ein Mustervergütungsbericht und IFRS-Checklisten und IFRS-Musterabschlüsse zur Verfügung stehen. Diese sind hier abrufbar.

¹ Das bedeutet, dass UGB in der Fassung BGBl. I Nr. 187/2023, sowie alle AFRAC-Stellungnahmen und Fachgutachten, die für Geschäftsjahre per 31.12.2023 anwendbar sind, enthalten sind. Entsprechend ist AFRAC 15 in der Version von Dezember 2020 berücksichtigt.