Vorläufige Einigung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS und ESRS für Drittlandsunternehmen
Reporting News
Reporting News
Article Posted date
12 February 2024
1 Minute Lesezeit
EU-Parlament und Rat erzielen vorläufige Einigung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS und ESRS für Drittlandsunternehmen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht die Verabschiedung von delegierten Rechtsakten zu sektorspezifischen ESRS sowie ESRS für Drittlandsunternehmen durch die EU-Kommission bis zum 30. Juni 2024 vor. EU-Parlament und Rat haben nun eine vorläufige Einigung zu einer zweijährigen Verschiebung dieser Frist auf den 30. Juni 2026 erzielt. Damit soll den berichtspflichtigen Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich zunächst auf die Implementierung der sektorübergreifenden ESRS zu fokussieren.
Gleichwohl sieht die vorläufige Einigung vor, dass acht sektorspezifische ESRS umgehend nach ihrer Fertigstellung und damit bereits vor dem 30. Juni 2026 veröffentlicht werden sollen. Auch der Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattungspflicht von Drittlandsunternehmen für das Geschäftsjahr 2028 bleibt von der avisierten verschobenen Veröffentlichung der entsprechenden Standards unberührt.
Die vorläufige Einigung zwischen EU-Parlament und Rat muss nun von beiden Organen gebilligt und förmlich angenommen werden.