ESRS: EFRAG veröffentlicht Entwürfe zu Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU
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Article Posted date
29 January 2024
2 Minuten Lesezeit
ESRS: EFRAG veröffentlicht Entwürfe zu Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU)
Am 22. Januar 2024 hat EFRAG zwei Entwürfe zu Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU zur Konsultation gestellt. Diese sollen durch eine an die Komplexität von KMU angepasste Anforderungstiefe zu einer Entlastung der berichtenden KMU führen.
Der erste Entwurf enthält den Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten KMU (ESRS LSME (Entwurf)), welcher verpflichtend ab dem 1. Januar 2026 (bzw. spätestens ab dem 1. Januar 2028 unter Berücksichtigung der zweijährigen Übergangsfrist) anzuwenden ist. Der Standard umfasst drei generelle Abschnitte (‚General requirements‘, ‚General disclosures‘ und ‚Policies, actions and targets‘) sowie drei Abschnitte zu Metriken (‚Environment‘, ‚Social‘ sowie ‚Business Conduct‘). Der Entwurf des Standards wird begleitet von einem Entwurf zu den Basis for Conclusions (LSME) sowie einem Entwurf zu einem Addendum to the Basis for Conclusions.
Der zweite Entwurf schlägt einen Standard für alle übrigen KMU vor, welche freiwillig eine Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlichen (ESRS VSME (Entwurf)) und teilt sich in ein ‚Basic Module‘ sowie zwei optionale Module ‚Narrative-Policies, Actions and Targets (PAT)‘ sowie ‚Business Partners‘. Auch dieser Entwurf wird von einem Entwurf für Basis for Conclusions (VSME) begleitet. Dieser Standard für die freiwillige Berichterstattung soll nicht-kapitalmarktorientierte KMU dabei unterstützen, die Informationsbedürfnisse von Banken, Investoren und ihrer nachgelagerten Wertschöpfungskette in standardisierter Form zu decken.
Feedback zu den Entwürfen sollen über Online-Formulare eingereicht werden, welche über eine Website der EFRAG zu erreichen sind.
Die Konsultationsfrist für beide Entwürfe läuft bis zum 21. Mai 2024.
Bis zum 31. Januar 2024 können sich interessierte Anwender und Nutzer darüber hinaus für einen „Feldtest“ zur Anwendung der Entwürfe der ESRS KMU Standards bei EFRAG melden.