Die im Dezember 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) verpflichtet bestimmte Unternehmen bzw. Konzerne, in den (konsolidierten) Lagebericht einen Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen. Dieser ist nach den im Juli 2023 von der EU-Kommission angenommenen und am 22. Dezember 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufzustellen.
Um die Anwender bei der erstmaligen Umsetzung der ESRS zu unterstützen, hatte die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gebeten, Anwendungsleitfäden für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und zur Einbeziehung der Wertschöpfungskette zu erarbeiten.
Am 22. Dezember 2023 hat die EFRAG die Entwürfe für diese Leitfäden zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die EFRAG kann in ihrer Rolle als technischer Berater der EU-Kommission nur unverbindliche Leitfäden herausgeben und keine Konzepte oder Anforderungen entwickeln, die über den Inhalt der ESRS hinausgehen. Die veröffentlichten Entwürfe für die Leitfäden und die Liste der ESRS-Datenpunkte sollen die ESRS lediglich veranschaulichen und die praktische Umsetzung erleichtern.