EFRAG veröffentlicht Entwürfe für zwei Leitfäden zur Umsetzung der Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichtsstandards

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EFRAG veröffentlicht Entwürfe für zwei Leitfäden zur Umsetzung der Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) sowie für eine Liste der ESRS-Datenpunkte

Die im Dezember 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) verpflichtet bestimmte Unternehmen bzw. Konzerne, in den (konsolidierten) Lagebericht einen Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen. Dieser ist nach den im Juli 2023 von der EU-Kommission angenommenen und am 22. Dezember 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufzustellen.
 
Um die Anwender bei der erstmaligen Umsetzung der ESRS zu unterstützen, hatte die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gebeten, Anwendungsleitfäden für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und zur Einbeziehung der Wertschöpfungskette zu erarbeiten.
 
Am 22. Dezember 2023 hat die EFRAG die Entwürfe für diese Leitfäden zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die EFRAG kann in ihrer Rolle als technischer Berater der EU-Kommission nur unverbindliche Leitfäden herausgeben und keine Konzepte oder Anforderungen entwickeln, die über den Inhalt der ESRS hinausgehen. Die veröffentlichten Entwürfe für die Leitfäden und die Liste der ESRS-Datenpunkte sollen die ESRS lediglich veranschaulichen und die praktische Umsetzung erleichtern.

Der Entwurf des Leitfadens zur Wesentlichkeitsanalyse (Draft EFRAG IG 1) beinhaltet unter anderem Ausführungen und häufig gestellte Fragen und deren Antworten zu folgenden Bereichen:

  • Erläuterungen zum Konzept der doppelten Wesentlichkeit,
  • Erläuterung und beispielhafte Darstellung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse und
  • Rolle und Einbezug der Stakeholder im Prozess der Wesentlichkeitsanalyse.

Der Entwurf des Leitfadens zur Wertschöpfungskette (Draft EFRAG IG 2) beschäftigt sich unter anderem mit den folgenden Bereichen in Form von Ausführungen und häufig gestellten Fragen sowie deren Antworten:

  • Definition der Wertschöpfungskette,
  • Relevanz der Auswirkungen, Risiken und Chancen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette für die Berichterstattung und
  • Prozess der Datenerhebung in Bezug auf die Wertschöpfungskette.

Der Entwurf der Liste der ESRS-Datenpunkte im Excel-Format (Draft EFRAG IG 3) enthält die vollständige Liste der detaillierten Anforderungen aus den jeweiligen Standards mit den darin enthaltenen Offenlegungsanforderungen und den zugehörigen Anwendungsanforderungen. Gemeinsam mit der Liste hat EFRAG ergänzende Erläuterungen veröffentlicht.

Für die Entwürfe der Anwendungshilfen wurde eine dreißigtägige Konsultationsfrist (neutralisiert um die Weihnachtspause) eingeräumt, die am 2. Februar 2024 endet. Die Einreichung von Feedback erfolgt über dafür vorgesehene Formulare, welche jeweils online zu befüllen sind.

Die Entwürfe sowie die Feedbackformulare sind über die EFRAG-Website erhältlich.