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      Am 30. Dezember 2023 wurde das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mit dem neben der Erlassung des Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetzes (FlexKapGG) und somit der Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform in Österreich auch diverse Änderungen an bereits bestehenden Rechtsvorschriften gesetzlich verankert wurden.

      Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 setzte die Bundesregierung das im Regierungsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 gesetzte Ziel der Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform um, welche insbesondere innovativen Startups und Gründer:innen in der Frühphase eine attraktive Option zu den bestehenden Gesellschaftsformen bieten soll. Zusätzlich wurde durch das Gesetz das GmbH-Gesetz im Hinblick auf das Aufbringungserfordernis des Mindeststammkapitals insoweit adaptiert, als nunmehr anstelle der bisherigen 35.000 Euro nur mehr 10.000 Euro als reguläres Stammkapital gesetzlich vorgesehen sind. Das GmbHG hat bisher lediglich eine zeitlich befristete Reduktion des Mindeststammkapitals im Rahmen der Gründungsprivilegierung vorgesehen, deren Regelungen somit entfallen.

      Auf die neu geschaffene Gesellschaftsform der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ (FlexKapG bzw. FlexCo) sind die speziellen Vorschriften des FlexKapGG und subsidiär das GmbHG anzuwenden. Wesentliche Unterschiede zwischen der FlexCo und GmbH sind insbesondere in den Bereichen des Stammkapitals, der Schaffung von unterschiedlichen Anteilsklassen an der Gesellschaft durch die Einführung von neben dem Stammkapital bestehenden „Unternehmenswert-Anteilen“, der Formerfordernisse bei Beschlussfassung und Anteilserwerben sowie der Möglichkeit der Beteiligung der Mitarbeiter an der Gesellschaft gegeben.

      Um die Attraktivität der durch die FlexKapGG geschaffene, erleichterte Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung an der Gesellschaft zu steigern sowie etwaige steuerliche Nachteile auszugleichen, wurden im Rahmen des am 31. Dezember 2023 veröffentlichten Start-Up-Förderungsgesetz Steuerbegünstigungen für Beteiligungen an Gesellschaften durch Änderung des Einkommensteuergesetzes umgesetzt.

      Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 ist hier zu finden. Die Änderungen traten mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Bestehende AGs/GmbHs können unter Beachtung der bereits bestehenden Vorschriften zur rechtsformwechselnden Umwandlung in eine FlexKapG/FlexCo umgegründet werden.

      Hinsichtlich der Bilanzierung und Prüfung des Jahres-/Konzernabschlusses dieser Gesellschaften gelten die Vorschriften für GmbHs.

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

      Werner Gedlicka

      Partner, Audit / ESG, Wien

      KPMG Austria

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