Neues zu Pillar One und Pillar Two: Einigung auf Neuverteilung von Besteuerungsrechten und globale Mindestbesteuerung
Tax Flash 7/2021
Tax Flash 7/2021
Am 1. Juli 2021 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris auf Arbeitsebene eine breite Einigung für die von der OECD/G20 Staaten konzipierte globale Steuerreform, die auf den zwei Säulen „Pillar One“ und „Pillar Two“ fußt, erzielt. Von den beteiligten 139 Mitgliedstaaten des "Inclusive Framework" haben in Paris 130 dem erarbeiteten Zwei-Säulen-Konzept zugestimmt und ein gemeinsames 5-seitiges Statement dazu veröffentlicht. Mit der Einigung ist der Weg frei für einen Beschluss der Finanzminister der G20, die sich am 9. und 10. Juli in Venedig treffen.
Das veröffentlichte Statement der OECD zur Zwei-Säulen-Lösung beinhaltet die folgenden wesentlichen Punkte:
Pillar 1 - Neuverteilung von Besteuerungsrechten im Lichte neuer (digitaler) Geschäftsmodelle
Unter Pillar 1 haben die Staaten ein neuartiges System der Zuordnung internationaler Besteuerungsrechte entwickelt. Durch die Schaffung neuer Anknüpfungspunkte sollen tendenziell die Besteuerungsrechte vom Ort der Produktion dahin gelenkt werden, wo die Produkte vermarktet werden. Dazu soll ein Anteil des Gewinns einer Unternehmensgruppe oder Geschäftssparte den Staaten mittels einer Formel zugeteilt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Unternehmen in dem Staat einen Sitz hat.
Konkret sollen 20 - 30 % aller Gewinne eines multinationalen Unternehmens, die die Profitabilitätsschwelle von 10 % des Umsatzes überschreiten, umverteilt und in den Ländern, in denen die dazugehörigen Umsätze erzielt wurden (sog „Marktstaaten“), besteuert werden. Laut Statement sollen von Pillar 1 nur multinationale Unternehmen betroffen sein, die einen globalen Umsatz von mehr als EUR 20 Mrd und eine Umsatz-Profitabilität von über 10% erzielen. Die Umsatzschwelle soll nach 7 Jahren auf EUR 10 Mrd abgesenkt werden. Die Finanzbranche und die Rohstoffindustrie sind von Pillar 1 ausgenommen.
Pillar 2 - globale effektive Mindestbesteuerung:
Pillar 2 beinhaltet den Vorschlag einer globalen effektiven Mindestbesteuerung von mindestens 15 % und soll für alle multinationalen Unternehmen mit einem globalen Umsatz von mehr als EUR 750 Millionen zur Anwendung kommen. Das Grundprinzip einer globalen effektiven Mindestbesteuerung sieht vor: Alle Staaten einigen sich auf ein weltweit gültiges Mindestniveau der Besteuerung. Dabei wird keinem Staat vorgeschrieben, welcher Steuersatz in seinem Land gelten soll. Gleichzeitig wird Staaten mit einem höheren Besteuerungsniveau die Möglichkeit gegeben, auf die sehr niedrigen Steuersätze anderer Staaten zu reagieren (zB durch Nachversteuerung von ins Ausland verschobenen Gewinnen oder durch Versagung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs). Die Höhe der Besteuerung richtet sich dabei nach der Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung im anderen Land und dem vereinbarten Mindeststeuersatz.
Eine detaillierte Analyse finden Sie unter diesem Link
Die erzielten Ergebnisse sollen nun beim Treffen der G20-Finanzminister am 9./10. Juli 2021 in Venedig bestätigt werden. Im Anschluss an die internationale Einigung sollen die Vereinbarungen zeitnah umgesetzt werden. Die Umsetzung von Pillar 1 soll über einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag erfolgen, der anschließend durch die beteiligten Staaten ratifiziert und in nationales Recht überführt werden soll. Für Pillar 2 sollen die Staaten Empfehlungen zur Umsetzung erarbeiten. Neben dem Implementierungsplan der internationalen Staatengemeinschaft beabsichtigt auch die Europäische Kommission, eine zeitnahe und einheitliche Umsetzung innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen. Neben der Einigung der G20-Finanzminister in Venedig sind derzeit auch noch zahlreiche Details zur praktischen Umsetzung ausständig. Laut OECD sollten diese aber bis Oktober 2021 geklärt werden. Gelten sollen die neuen Regeln ab 2023, was aufgrund der Komplexität der geplanten Bestimmungen als ambitioniert und noch nicht gesichert gilt.
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