In einem kürzlich veröffentlichten Erkenntnis vom 23.4.2021 (RV/4100306/2019) hat sich das Bundesfinanzgericht erstmals mit der ertragsteuerlichen Beurteilung einer (zwischen österreichischen Versicherungs¬nehmern und einem ausländischen Versicherer abgeschlossenen) Rentenversicherung befasst, nachdem die ausländische Rentenversicherung vom Finanzamt zuvor als ertragsteuerlich transparent beurteilt wurde und somit die Zurechnung der Kapitalanlagen samt -erträgen an die Versicherungsnehmer erfolgte.
Für die ertragsteuerliche Beurteilung von ausländischen Rentenversicherungen boten bislang lediglich die vagen Aussagen in den EStR 2000, Rz 6210b einen Anhaltspunkt. Danach kann bei Rentenversicherungsverträgen das maßgebliche versicherungstechnische Risiko in der zugesagten, der Höhe nach bezifferten Rente liegen womit die Übernahme eines Langlebigkeitsrisikos durch die Versicherung gemeint ist.