Forschungsprämie

Forschungsprämie

Die Forschungsprämie hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und steht immer mehr im Fokus von Betriebsprüfungen. Entsprechend wachsen auch die an die Steuerpflichtigen gestellten Anforderungen (zB im Zusammenhang mit der verpflichtenden Einholung eines FFG Gutachtens).

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Personen am Berg

„ERFOLG HAT NUR DER, DER ETWAS TUT WÄHREND ER AUF DEN ERFOLG WARTET.“ – THOMAS ALVA EDISON

Der Gesetzgeber hat durch die Ausdehnung der steuerlichen Forschungsbegünstigungen (Auftragsforschung; „Frascati-Prämie“) einen Anreiz für Unternehmen zur Verstärkung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten geschaffen. Dennoch schöpfen viele Unternehmen die Forschungsbegünstigungen nicht optimal aus, weil die Projekte nicht als „Forschung & Entwicklung“ im steuerlichen Sinne erkannt werden oder weil Mängel bei der Dokumentation oder der Projektabwicklung zur Versagung oder Kürzung bei späteren Betriebsprüfungen führen.

Strenge Anforderungen an Dokumentation
Da es sich bei der Forschungsprämie um eine steuerliche Begünstigung handelt, sind im Hinblick auf die Aufzeichnungspflichten erhöhte Anforderungen zu erfüllen. Wird eine Forschungsprämie beansprucht, so stellt deren Prüfung idR einen Schwerpunkt im Rahmen einer abgabenbehördlichen Betriebsprüfung dar.

Die erforderliche Dokumentation erstreckt sich dabei auf zwei Ebenen:

  • Technische Neuerung
  • Aufwandserfassung und -zuordnung

Unser Leistungsangebot – Ihr Nutzen

  • FFG Anträge – Wir beraten Sie bei den Anträgen für ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
  • Forschungsreview – Ein Team von Steuerexperten überprüft gemeinsam mit Ihnen in einem zielorientierten strukturierten Prozess die Praxis Ihres Unternehmens bei der Optimierung der Forschungsprämie
  • Schulungen/steuerliche Optimierung – Wir schulen Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Forschungstätigkeiten
  • Betriebsprüfungen – Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen
  • Dokumentation – Wir unterstützen Sie bei der erforderlichen, technischen und aufwandsbezogenen Dokumentation
  • Bestätigung der Bemessungsgrundlage durch die KPMG Wirtschaftsprüfung gemäß § 108c EStG

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