Abwicklung des Kunden- und Einlagengeschäfts
Die Entwicklung und Durchführung geeigneter Kommunikationsmaßnahmen zur rechtzeitigen Information aller Kunden über die Schließung des Instituts, die damit einhergehende Schließung aller Konten und die Auszahlung aller Einlagen sind von entscheidender Bedeutung. Dabei stellen insbesondere der hohe operative Aufwand und ein meist ambitionierter Zeitplan sowie die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben große Herausforderungen dar.
Die strukturierte Schließung von Kundenkonten und die Auszahlung der Einlagen an die Begünstigten, beispielsweise durch Überweisung an ein Referenzkonto, erfordern eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Dabei sind insbesondere externe Faktoren zu berücksichtigen, wie die Abstimmung mit lokalen Behörden und Gerichten, insbesondere zur Hinterlegung von Einlagen für Kunden, die trotz Kündigung ihrer Konten nicht reagieren. Es ist zu beachten, dass weder der deutsche Gesetzgeber noch die zuständigen Verwaltungsbehörden Regelungen oder etablierte Verfahren vorsehen, um eine größere Anzahl von Konten nicht reagierender Kunden aufzulösen.
Für Kunden und Begünstigte, die im Rahmen der Kommunikationsmaßnahmen aus unterschiedlichsten Gründen (z.B. durch Wegzug, kein Interesse, Tod etc.) nicht erreicht werden können und deren Einlagen somit nicht ohne weiteres ausgezahlt werden können, muss ein Antrag auf Hinterlegung beim jeweils zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Diese Maßnahmen stellen einen sehr hohen und in der Regel manuellen operativen Aufwand für Banken dar.
- Abwicklung der kundenbezogenen Produkte (u.a. Kredit- und Darlehensgeschäft)
Ein weiteres Ziel im Rahmen der Abwicklung des Bankgeschäfts besteht darin, den Kreditbestand abzubauen und alle eingehenden Kreditaktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit Ratenkrediten und Überziehungskrediten, einzustellen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Themen zu adressieren:
Einstellung von Ratenkrediten und Überziehungskrediten
Schuldenbereinigungspläne und Rückzahlungsvereinbarungen
Übertragung von laufenden Krediten an andere Institute
Abwicklung der Zahlungsfunktion und Kündigung des Bundesbankkontos
Mit der Kündigung der Zahlungsfunktion bei der Bundesbank wird die Möglichkeit beendet, Zahlungen über die Bundesbank abzuwickeln.
Durch die Kündigung der Zahlungsfunktion werden folgende Aspekte betroffen:
Beendigung der Zahlungsabwicklung: Es können keine Zahlungen mehr über die Bundesbank getätigt oder empfangen werden.
Schließung des Kontos: Falls die Zahlungsfunktion an ein Konto gebunden ist, wird dieses Konto möglicherweise geschlossen.
Änderung der Dienstleistungen: Alle Dienstleistungen, die mit der Zahlungsfunktion verbunden sind, werden eingestellt.
Es ist wichtig, die Kündigungsfristen und -bedingungen zu beachten, die im Vertrag mit der Bundesbank festgelegt sind, um sicherzustellen, dass die Kündigung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Kündigung erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Mitteilung an die Bundesbank.