Nach der BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD sind die dem Nachfolge-Projekt BEPS 2.0 entsprungenen Regelungen zur Globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) in der EU und vielen Ländern der Welt umgesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Umverteilung der Besteuerungsrechte (Pillar 1) hingegen ist derzeit weiter offen.
Globale Mindestbesteuerung für Unternehmen ab 750 Millionen Euro Umsatz
Bereits Ende 2021 stimmten die OECD-Staaten der Einführung einer international gültigen Mindeststeuer für Unternehmen mit einem konsolidierten Konzernumsatz ab 750 Millionen Euro zu .
Nach dem Beschluss der BEPS-Maßnahmen sind seither die Staaten gefordert, gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Eine entsprechende politische Einigung ist in der EU Mitte Dezember 2022 erzielt worden und für Wirtschaftsjahre ab dem 01.01.2024 umgesetzt. Auch in anderen Staaten sind entsprechende Regelungen bereits in Kraft oder eine Einführung steht bevor.
Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung erfordern intensive Vorbereitungen auf Unternehmensseite. Die eingeführten Safe-Harbour Regelungen, also Vereinfachungen zunächst für einen Übergangszeitraum, können zwar partiell entlasten, trotzdem sollten Unternehmen jetzt handeln und entsprechende Prozesse und Strukturen schaffen, um die globalen Compliance-Verpflichtungen zu meistern und auch um gewappnet zu sein, wenn die Safe-Harbour-Regeln nicht (mehr) greifen.
Umfassende Dokumentations- und Deklarationspflichten durch Pillar 2
Durch die globale Mindestbesteuerung werden Unternehmen mit einem konsolidierten Konzernumsatz ab 750 Millionen Euro dazu verpflichtet, pro Land eine sogenannte Effective Tax Rate (ETR) zu ermitteln. Liegt diese unter 15 Prozent, ist eine „Top-up Tax“ zu entrichten. Die ETR kann unter 15 Prozent liegen, auch wenn der Steuersatz in dem jeweiligen Land über dieser Grenze liegt. Unabhängig von der Besteuerung sind zudem umfassende Dokumentations- und Deklarationspflichten zu beachten.
Eine Herausforderung liegt in der Datenverfügbarkeit und -beschaffung. Viele Daten, die für die neuen Regelungen relevant sind, werden in anderen Dokumentationen wie dem Country-by-Country-Reporting oder den Handelsbilanzen nicht erfasst. Es sind neue Prozesse und umfassende Anpassungen der Angaben aus dem Konzernrechnungswesen notwendig, um diese effizient einzusammeln. Zu berücksichtigen sind dabei alle Gesellschaften eines Konzerns. Das gelingt nur in enger, internationaler Zusammenarbeit der Steuer- und Accounting-Bereiche. Die Praxis zeigt, dass gerade global tätige Konzerne aus dem Mittelstand hier Nachholbedarf haben und die Strukturen erst erarbeiten müssen. Die Zeit dafür ist knapp, die Umsetzung sollte umgehend angestoßen werden.
Die globale Mindestbesteuerung ist in den EU-Staaten weitestgehend sowie in vielen weiteren Staaten (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei) bereits 2024 in Kraft getreten. Einen laufend aktualisierten Umsetzungsstand erhalten Sie hier.
Die erste Deklarationsverpflichtung besteht für deutsche Unternehmen in der Abgabe der sogenannten Gruppenträgermeldung. Sie musste bei kalenderjahridentischem Wirtschaftsjahr bis zum 28. Februar 2025 beim Bundeszentralamt für Steuern eingereicht werden. Für Unternehmensgruppen mit abweichendem Wirtschaftsjahr ist die Gruppenträgermeldung bis zum 28. Februar 2026 fällig
Dr. Andreas Ball
Partner, Corporate Tax Services, Standortleiter Tax
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Claus Jochimsen-von Gfug
Partner, International Transaction Tax
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anja Pösl
Partnerin, Tax
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Projektansatz und cloudbasierte Lösung
KPMG hat einerseits einen Projektansatz entwickelt, der die unternehmensspezifische Tax-, Accounting- und IT-Landschaft berücksichtigt. Anders als in vielen Tax-Projekten erfordert die effiziente Umsetzung der Anforderungen aus Pillar 2 spezielles Accounting-Know-how (insbesondere IFRS). Bei KPMG verfügen wir über das notwendige Fachwissen – entsprechende Expert:innen sind grundsätzlich Teil unserer Projektteams.
Andererseits hat KPMG eine globale, cloudbasierte Lösung für die notwendigen Berechnungen sowie Bereitstellung der entsprechenden Daten entwickelt: die KPMG BEPS 2.0 Automation Technology (KBAT). Damit ermöglichen wir nicht nur die Berechnung des GloBE Income/Loss etc. nach der Income Inclusion Rule (Primärergänzungssteuer), sondern auch eine Berechnung der QDMTT (nationalen Ergänzungssteuer) der einzelnen Länder. Darüber hinaus nehmen wir eine Klassifizierung der Geschäftseinheiten vor und erstellen für unsere Kunden Szenariovergleiche sowie umfangreiche Ergebnisanalysen. Bereits heute können wir zudem die für die Abgabe des Mindeststeuer-Berichts voraussichtlich zu verwendende XML-Datei auswerfen. Über die Einbettung der KBAT in die KPMG Digital Gateway Plattform stehen Ihnen zusätzliche Tools zur Verfügung, wie ein umfassendes Legal Entity Management oder eine für Pillar 2 entwickelte Smart Questionnaire Applikation. Dazu kommt unser GenAI Assistant, der Pillar 2 spezifische Fragen in allen Sprachen der Welt beantwortet und so Ihre Organisation erheblich entlasten kann.
Zudem profitieren unsere Kunden bei der Bewältigung ihrer Compliance Verpflichtungen von dem weltweiten KPMG-Netzwerk von Pillar 2 Expert:innen. Durch die Bündelung von Know-how und einem global abgestimmten Prozess unterstützen wir unsere Kunden effizient und zuverlässig bei der Abgabe der erforderlichen Erklärungen.
Entwickeln Sie mit uns Ihre individuelle BEPS-2.0-Strategie
KPMG hat einen Projektansatz entwickelt, der die unternehmensspezifische Tax-, Accounting- und IT-Landschaft berücksichtigt. Anders als in vielen Tax-Projekten erfordert die effiziente Umsetzung der Anforderungen aus Pillar 2 spezielles Accounting-Know-how (insbesondere IFRS). Bei KPMG verfügen wir über das notwendige Fachwissen – entsprechende Expert:innen sind grundsätzlich Teil unserer Projektteams.
Bei der Entwicklung einer individuellen BEPS-2.0-Strategie gehen wir folgendermaßen vor:
01
Prüfung der Relevanz von Pillar 2 für Ihr Unternehmen unter Berücksichtigung unternehmensspezifischer Besonderheiten
02
Gruppenanalyse in Bezug auf die für Pillar 2 relevanten Gesellschaftstypen (insbesondere Joint Ventures, Partially-owned Parent Entities etc. ) unter Nutzung unseres KPMG BEPS 2.0 Automation Technology (KBAT).
03
Analyse der Relevanz und Verfügbarkeit von Daten für die notwendigen Berechnungen sowie Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit bzw. Granularität unter Nutzung unserer KPMG Data Source List.
04
Bei Bedarf Berechnung für Pilotländer oder die Gesamtgruppe unter Nutzung unserer KPMG BEPS 2.0 Calculation Engine (kann auch Pillar 1 und die DST umfassen)
05
Identifikation von notwendigen System- und Prozessanpassungen
06
Auswahl der geeigneten Technologie unter Einbeziehung unserer Plattform KPMG Digital Gateway sowie geeigneter Ansätze zu BEPS 2.0 Pillar 2 aller relevanten Drittanbieter
07
Einbetten der Prozesse in das Tax-Compliance-Management-System inklusive Training von Mitarbeitenden, Anpassung von Fachanweisungen (Accounting, Tax und IT) und Prozessbeschreibungen
08
Unterstützung bei der Entwicklung eines passenden Compliance Prozesses und – bei Bedarf – umfassende Unterstützung bei der Bewältigung der weltweiten Pillar 2 Compliance in Zusammenarbeit mit KPMG Pillar 2 Expert:innen weltweit. Durch unseren KPMG-Managed-Services-Ansatz entlasten wir Unternehmen beispielsweise weitgehend von der administrativen Last der Mindeststeuererklärungen.
Individuelle Teams für Ihr individuelles Projekt
Projekte im Umfeld von BEPS 2.0 erfordern in der Regel individuelle Lösungen, denn jedes Unternehmen ist anders. Unser Team mit Expert:innen aus den Bereichen Accounting, IT und International Tax geht die Projekte fachübergreifend an und hat immer auch die Anforderungen der Abschlussprüfung im Blick. Durch den Einsatz unserer Pillar-2-Lösungen und die Zusammenarbeit mit namhaften Drittanbietern unterstützen wir Ihr Projekt mit auf Sie zugeschnittenen, innovativen Lösungen. Dabei docken wir an Ihrer vorhandenen Infrastruktur an – der Umbau Ihres bestehenden IT-Systems ist in der Regel nicht notwendig. Sie profitieren zudem von unserem internationalen Netzwerk. Mit diesem arbeiten wir eng zusammen, um die Anforderungen der für Sie relevanten Länder zu erfüllen.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer BEPS-Strategie und der Bewältigung Ihrer Compliance-Verpflichtungen. Sprechen Sie uns an.