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Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung) beschlossen.

Nach dem am 10. Juli 2025 veröffentlichten Referentenentwurf (siehe Express Accounting News 29/2025) wird mit dem Regierungsentwurf der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht erreicht.

Der Regierungsentwurf entspricht im Wesentlichen dem am 10. Juli 2025 veröffentlichten Referentenentwurf.

Unverändert zum Referentenentwurf sieht der Regierungsentwurf u.a. vor, dass Unternehmen der 1. Welle mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern erstmals über Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen und prüfen lassen müssen. Unternehmen der 1. Welle mit 501 bis 1.000 Arbeitnehmern sollen von der Berichterstattung über die Geschäftsjahre 2025 und 2026 befreit werden. Damit soll verhindert werden, dass diese Unternehmen nur für einen sehr kurzen Übergangszeitraum berichtspflichtig werden würden.

Ebenfalls unverändert zum Referentenentwurf blieben die geplanten HGB-Neuregelungen außerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung (siehe Express Accounting News 32/2025), hervorzuheben ist insbesondere die neue Berichtspflicht zu den wichtigsten immateriellen Ressourcen.

Der Regierungsentwurf des Umsetzungsgesetzes, der nun zur weiteren Beratung an den Bundestag weitergeleitet wird, ist hier verfügbar.

KPMG Express Accounting News

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