Videospiele erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Neben dem Online-Gaming als klassische Freizeitbeschäftigung hat sich in den letzten Jahren auch ein professioneller Spielbetrieb etabliert. Dieser elektronische Sport (kurz „E-Sport“) umfasst digitale Wettkämpfe, in denen Spielerinnen und Spieler oder Teams gegeneinander antreten. Wie der klassische Sport ist der E-Sport in Ligen organisiert und es werden Turniere ausgetragen.
Umsatzstarke Branche
Mit mehr als 570 Millionen Zuschauenden weltweit ist E-Sport längst in der Gesellschaftsmitte angekommen. Jeder fünfte Deutsche gehört laut einer Studie des Verbands der deutschen Games-Branche e. V. zur E-Sport-Community. Die Strukturen haben sich in den vergangenen Jahren stark professionalisiert. Der Umsatz mit den Spielen, der zugehörigen Hardware und den Online-Spiele-Services ist im Jahr 2023 um sechs Prozent auf insgesamt fast zehn Milliarden Euro angestiegen.
Die virtuelle Arena bietet jedoch nicht nur großes Unterhaltungspotenzial, sondern auch Kriminellen eine Plattform zum Verschleiern ihrer Machenschaften.
Der virtuelle Waschsalon
Immer häufiger umfassen Videospiele digitale Wirtschaftssysteme. Spielende können virtuelle Währungen durch das Bestehen von Herausforderungen erspielen oder entgeltlich erwerben. Dabei unterscheidet man konvertierbare und nicht konvertierbare Spielwährungen. Nicht konvertierbare Spielwährung kann ausschließlich zum Kauf von virtuellen Objekten genutzt werden. Konvertierbare Spielwährung hingegen kann mit anderen Spielenden über eine Tauschplattform gehandelt werden.
Die Nutzung von virtuellen Währungen und die Anonymität von Spielerkonten schaffen ein für kriminelle Aktivitäten anfälliges Umfeld. Dabei setzen Kriminelle illegal erwirtschaftete Mittel zum Kauf von virtuellen Objekten ein und verkaufen diese anschließend (gewinnbringend) über einen externen Marktplatz. Die Nutzungsvereinbarungen der meisten Spieleanbieter verbieten zwar dieses Vorgehen, jedoch lässt sich das Verbot praktisch kaum durchsetzen. Zudem eignet sich der Transfer von Spielwährung zwischen mehreren Spielerkonten, die von einer kriminellen Gruppe kontrolliert werden, zur Verschleierung der Mittelherkunft.
Diese virtuellen Geschäftsvorgänge werden als Mikrotransaktionen bezeichnet. Bei den einzelnen Käufen und Verkäufen geht es selten um hohe Summen, doch die Summe der Transaktionen ist gewaltig. Das Herausfiltern von auffälligen Zahlungen, die von Kriminellen getätigt werden, um illegal erworbenes Geld zu waschen, gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen.
Wirksame Sicherungssysteme gegen Geldwäsche fehlen
Spieleanbieter sind als Güterhändler bereits heute geldwäscherechtlich verpflichtet. Sofern sie jedoch keine Bargeschäfte tätigen, fallen sie unter die Privilegierung des Geldwäschegesetzes und müssen weder ein Risikomanagement implementieren1 noch Kundensorgfaltspflichten einhalten.2
Ungeachtet dieser Erleichterungen bleiben Spieleanbieter zwar zur Meldung auffälliger Geschäftsvorgänge verpflichtet. Dies erfordert jedoch das Vorhalten angemessener und wirksamer Sicherungssysteme, die in der aktuellen Ausgestaltung nicht oder nur unzureichend vorhanden sein dürften. Insbesondere sind Spielehersteller, anders als Zahlungsdienstleister, nicht dazu verpflichtet ein Datenverarbeitungssystem zum Erkennen auffälliger Geschäftsvorgänge zu betreiben.
Maßnahmen zum Schutz gegen Geldwäsche
Zum Schutz ihrer Kundschaft und ihrer eigenen Reputation sollten Spieleanbieter auch ohne rechtliche Verpflichtung adäquate Sicherungsmaßnahmen implementieren. Hierzu gehören insbesondere das Identifizieren von Spielern und das Sicherstellen einer wirksamen Überwachung der Mikrotransaktionen innerhalb der virtuellen Spielwirtschaft.
Dies kann beispielweise dadurch operationalisiert werden, dass Spielerinnen und Spieler, die an der virtuellen Spielwirtschaft teilhaben wollen, zunächst eine Geschäftsbeziehung mit einem Tochterunternehmen des Spieleanbieters eingehen müssen, der als Zahlungsdienstleister fungiert. Dieser unterliegt damit umfassenden Pflichten zum Verhindern von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und kann verdächtige Transaktionen identifizieren und betroffene Spielerkonten sperren.
Durch die fortlaufende Analyse der Zahlungsströme, die über ihre Plattformen abgewickelt werden, können Spieleanbieter sicherstellen, dass sie Geldwäsche- und Betrugsrisiken angemessen steuern und nicht unbeabsichtigt zum Handlanger von Geldwäschern werden.
Die Expertinnen und Experten von KPMG stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Geldwäscheprävention gern zur Verfügung.
1Vgl. § 4 Abs. 5 GwG.
2 Vgl. § 10 Abs. 6a GwG.