Im Rahmen von deutschen steuerlichen Betriebsprüfungen rückt die Verrechnung von Lizenzgebühren für Markenrechte zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Insbesondere Inbound-Markenverrechnungen - also Zahlungen von in Deutschland ansässigen Gesellschaften an verbundene ausländische Unternehmen für die Nutzung von Markenrechten - werden verstärkt geprüft. Dies geschieht laut Aussage von Vertretern der Finanzverwaltung vor dem Hintergrund, dass deutsche verbundene Gesellschaften von z.B. US-Konzernen solche Zahlungen regelmäßig erfassen, während viele deutsche Konzerne auf die Verrechnung einer Lizenz für Markenrechte an ihre Tochtergesellschaften verzichten. Unternehmen sollten daher frühzeitig ihre Dokumentation und Verrechnungsstrukturen überprüfen, um mögliche Risiken in der Betriebsprüfung zu minimieren.
Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Prüfungsaspekte sowie Empfehlungen zur Dokumentation und Risikominimierung zusammengefasst:
Notwendigkeit der Lizenzzahlung
Im Rahmen von Betriebsprüfungen fordert die Finanzverwaltung eine klare und nachvollziehbare Erklärung, warum eine Marke genutzt wird und welchen spezifischen Nutzen dies für das Unternehmen hat. Besonders im Fokus steht hierbei nach Auffassung der Finanzverwaltung oft die Notwendigkeit, die konkreten finanziellen Vorteile, die den deutschen Konzerneinheiten entstehen (können), der Höhe nach zu beziffern und entsprechend zu belegen. Oftmals werden detaillierte Nachweise angefordert, um die wirtschaftliche Begründung der Zahlungen zu untermauern. Dies nicht nur zum Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung der Lizenzgebühr, sondern auch fortlaufend, insofern der Lizenzvertrag z.B. eine jährliche Klausel zur automatischen Verlängerung der Lizenzbeziehung enthält.
Angemessenheit der Höhe
Die Bestimmung der Angemessenheit einer Lizenzgebühr gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen, die eine detaillierte und fundierte Analyse erfordern. Ein zentrales Problem liegt darin, dass oft nur sehr wenige (zumindest eingeschränkt) vergleichbare Transaktionen zwischen unabhängigen Parteien existieren, insbesondere bei spezialisierten Marken oder Lizenzrechten. Fehlen entsprechende Vergleichsdaten, erschwert dies die Festlegung einer angemessenen Lizenzgebühr erheblich.
Unterschiedliche Bewertungsmethoden wie Marktpreis-, Ertrags- oder Kostenmethode können zu abweichenden Ergebnissen führen. Die Wahl der Methode hängt von den spezifischen Rahmenbedingungen der Lizenzvereinbarung ab, was Unsicherheiten bei der Lizenzhöhe verursacht. Marktbedingungen, regionale Unterschiede und branchenspezifische Eigenheiten beeinflussen die Lizenzgebühr und erschweren die Vergleichbarkeit von Transaktionen, da Lizenzgebühren für dieselbe Marke je nach Gebiet oder Produktkategorie variieren können.
In der Praxis wird häufig die Preisvergleichsmethode (engl. Uncontrolled Price Method oder kurz „CUP-Methode“) zur Bestimmung der Lizenzgebühr herangezogen. Diese Methode basiert auf dem Vergleich der Lizenzgebühr mit dem Preis, den unabhängige Unternehmen für ähnliche Marken oder immaterielle Vermögenswerte zahlen würden. Die Anwendung der CUP-Methode setzt jedoch voraus, dass eine genaue Berücksichtigung von Faktoren wie der Nutzung der Marke, dem geografischen Geltungsbereich, der Dauer der Lizenz und den spezifischen Bedingungen der Vereinbarung erfolgt, um sicherzustellen, dass die verglichenen Transaktionen (zumindest eingeschränkt) vergleichbar sind. Viele dieser Parameter sind nicht nur schwer messbar, sondern lassen sich auch nicht immer direkt in einem Preisvergleich widerspiegeln. Unterschiede in Markenbekanntheit, Lizenzexklusivität und Marktstellung können zu erheblichen Preisabweichungen führen. Auch geografische Unterschiede und Vereinbarungen über zukünftige Exklusivrechte lassen sich schwer in einem einfachen Preisvergleich abbilden. Diese Faktoren erschweren die Anwendung der CUP-Methode, da relevante Unterschiede oft nicht ausreichend berücksichtigt werden, was zu verzerrten Ergebnissen führen kann.
Auch der hypothetische Fremdvergleich bringt Unsicherheiten mit sich. Dieser dient dazu, die Angemessenheit von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu bewerten, indem diese mit vergleichbaren Transaktionen zwischen unabhängigen Dritten verglichen werden. Die Annahme, dass ein unabhängiges Unternehmen eine bestimmte Lizenzgebühr zahlen würde, basiert häufig auf Modellrechnungen oder Annahmen, die nicht mit realen Transaktionen überprüft werden können. Dieses theoretische Konstruktion birgt die Gefahr subjektiver Einschätzungen und methodischer Inkonsistenzen, was wiederum zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.
Insgesamt führen diese Faktoren dazu, dass sowohl die CUP-Methode als auch der hypothetische Fremdvergleich nicht immer eine präzise oder belastbare Grundlage für die Bestimmung einer angemessenen Lizenzgebühr bieten. Die Wahl der Bewertungsmethode und die Interpretation der Vergleichswerte müssen daher stets kritisch hinterfragt und im konkreten Einzelfall auf ihre Angemessenheit geprüft werden.
Unabhängig von der Wahl der Methode ist es allerdings wichtig, dass Unternehmen die Analyse präzise dokumentieren, um die Angemessenheit der Lizenzgebühr bei einer Betriebsprüfung transparent darzulegen und damit Prüfungsrisiken minimieren zu können. Dabei sollten Merkmale wie z.B. Ausschließlichkeit, rechtlicher Schutz, geografischer Geltungsbereich, Entwicklungsstadium und zukünftiger Nutzen berücksichtigt werden, um die Lizenzgebühr marktgerecht zu bestimmen.
Vertragliche Grundlage
Eine schriftliche Lizenzvereinbarung ist in Betriebsprüfungen ein wichtiger Anhaltspunkt für die Angemessenheit der Lizenzgebühren und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften. Sie sollte alle relevanten Details wie Lizenzrechte, Gebühr, Zahlungsmodalitäten und Bewertungsmethoden enthalten. Entscheidend ist jedoch, dass die tatsächliche Praxis mit der Vereinbarung übereinstimmt, da die Finanzverwaltung den „substance over form“-Ansatz anwendet. Das bedeutet, dass nicht nur die schriftliche Vereinbarung zählt, sondern auch die tatsächliche Umsetzung in der Praxis. Abweichungen können Prüfungsrisiken erhöhen, weshalb eine konsistente und transparente Umsetzung der Lizenzverrechnung entscheidend ist.
Nutzungsumfang
Der Nutzungsumfang einer Marke ist ein wesentlicher Faktor, um die Angemessenheit der Lizenzgebühren zu beurteilen, da er die Grundlage dafür bildet, wie viel eine Marke in der Praxis tatsächlich wert ist. Um die Lizenzgebühr marktgerecht festzulegen, muss klar definiert werden, wie und wo die Marke im operativen Geschäft genutzt wird. Dazu gehört die Analyse, ob die Marke global eingesetzt wird oder nur in spezifischen geografischen Regionen oder Märkten, und ob sie über verschiedene Produktkategorien hinweg oder nur in bestimmten Bereichen genutzt wird. Diese Unterscheidung ist maßgeblich, da der Wert einer Marke, die nur in begrenzten Märkten oder Regionen genutzt wird, nicht dem einer international eingesetzten Marke entspricht.
Fazit
Die Bestimmung der Angemessenheit von Lizenzgebühren und die Begründung ihrer Notwendigkeit sind zentrale Themen bei deutschen steuerlichen Betriebsprüfungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lizenzverträge den steuerlichen Anforderungen entsprechen und die Lizenzgebühren im Einklang mit den tatsächlichen Marktbedingungen stehen. Eine sorgfältige Analyse der relevanten Faktoren, wie Nutzungsumfang und geographischer Geltungsbereich, ist unerlässlich, um die Angemessenheit der Zahlungen zu belegen.
Unternehmen sollten daher eine umfassende Dokumentation der Lizenzverträge und der angewandten Bewertungsmethoden sicherstellen. Es ist empfehlenswert, regelmäßig Marktanalysen durchzuführen und (zumindest eingeschränkt) vergleichbare Transaktionen zu identifizieren, um die Angemessenheit der Lizenzgebühr zu validieren.
Gerne stehen Ihnen unsere KPMG-Experten für Verrechnungspreis für Fragen zur Verfügung.
Veröffentlichungsdatum:
27.03.2025