• 1000

BMF: Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1.1.2025

Das BMF hat den aktuellen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie der Abkommensverhandlungen zum 1. Januar 2025 veröffentlicht. Das BMF-Schreiben geht auch auf die erstmalige Anwendung des BEPS Multilateralen Instruments (MLI) ab 1.1.2025 für bestimmte Staaten ein.

Das BMF-Schreiben geht zudem auf die “Suspendierung” der DBA mit Russland und Belarus sowie auf DBA mit nicht-kooperativen Steuerhoheitsgebieten (i.S.d. StAbwG) ein. 

In dem jährlichen Schreiben stellt das BMF den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen im Überblick dar. 

DBA mit Russland

Die Russische Föderation hat mit Verbalnote vom 8. August 2023 ohne konkrete Angabe einer Rechtsgrundlage mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die „Aussetzung“ von Artikel 5 bis 22 und 24 des DBA zwischen Deutschland und Russland sowie der Nummern 2 bis 7 des Protokolls zu diesem Abkommen mitgeteilt. Dies betrifft sämtliche im DBA und ergänzend im Protokoll zum DBA erfasste Einkunftsarten sowie die Suspendierung des Diskriminierungsverbots nach Artikel 24 DBA in Verbindung mit dem Protokoll zum DBA. Diese einseitige Suspendierung führe völkerrechtlich nicht zu einer Aufhebung des Abkommens, so dass dieses weiterhin bestehe. Jedoch werden ab dem 1. Januar 2024 deutsche Besteuerungsrechte durch das DBA mit der Russischen Föderation aufgrund des § 1 Absatz 3 Satz 2 Steueroasen-Abwehrgesetz (BGBl. 2021 I S. 2056) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 3 des Steueroasen-Abwehrgesetzes vom 23. Dezember 2021 (BGBl. 2021 I S. 5236) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung (BGBl. 2023 I Nr. 375) nicht mehr berührt.

DBA mit Belarus

Das DBA vom 30. September 2005 zwischen Deutschland und Belarus ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025 vollständig ausgesetzt. Dies wurde der Republik Belarus am 30. Dezember 2024 notifiziert. Die Republik Belarus hatte einzelne Vorschriften des DBA bereits zum 1. Juni 2024 ausgesetzt. Einer Aufforderung der Bundesregierung, diese Teilaussetzung des Abkommens rückgängig zu machen, ist die Republik Belarus nicht nachgekommen. Hierin sieht die Bundesregierung einen wesentlichen Bruch des Abkommens im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention.

Nicht-kooperative Steuerhoheitsgebiete

Das BMF-Schreiben weist auch auf die Vorgehensweise in Bezug auf nicht-kooperative Steuerhoheitsgebiete hin. Dies betrifft ab 2022 Trinidad und Tobago und ab 2024 die Russische Föderation. In diesem Zusammenhang werden deutsche Besteuerungsrechte durch das DBA aufgrund des § 1 Absatz 3 Satz 2 Steueroasen-Abwehrgesetz (BGBl. 2021 I S. 2056) in Verbindung mit der Steueroasen-Abwehrverordnung nicht berührt (s. dazu BMF-Schreiben zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes v. 14.6.2024, Rn. 95ff.).

Mehrseitiges Übereinkommen (MLI)

Deutschland hat die Steuerabkommen mit den folgenden Staaten für eine Modifikation durch das MLI benannt: Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Kroatien, Luxemburg, Malta, Österreich, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei und Ungarn. Das MLI ist für Deutschland am 1. April 2021 in Kraft getreten. Aufgrund der von der deutschen Seite getroffenen Auswahlentscheidung zu Artikel 35 Absatz 7 MLI wird die Modifikation eines vom MLI erfassten Steuerabkommens aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit jedoch erst nach Abschluss eines nachfolgenden Anwendungsgesetzgebungsverfahrens und entsprechender Notifizierung gegenüber der OECD als Verwahrer des MLI wirksam werden. 

Das Gesetzgebungsverfahren zum sog. MLI-Anwendungsgesetz wurde zwischenzeitlich abgeschlossen (BGBl. I 2024, Nr. 205). Für folgende DBA wurde die innerstaatliche Umsetzung und die Anwendung des MLI ab 1.1.2025 bei der OECD notifiziert: Kroatien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Malta, Slowakei und Spanien.

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen

Ab 1.1.2025 sind (bislang) die folgenden DBA und Revisionsprotokolle anwendbar:

  • Belarus - aber ausgesetzt (s.o.)
  • Lettland

Neu unterzeichnet wurde in 2024 ein Revisionsprotokoll zum DBA mit Südafrika. 

Das Abkommen muss noch in nationales Recht umgesetzt werden.

In 2024 wurden neue Vertragstexte zu folgenden (Revisions-)Abkommen bzw. Revisionsprotokollen paraphiert (zu beachten ist, dass die Vertragstexte i.d.R. erst nach Unterzeichnung veröffentlicht werden):

  • Albanien
  • Kirgistan (Paraphierung bereits am 15.11.2023)
  • Kosovo
  • Moldau
  • Niederlande
  • San Marino
  • Ukraine

Verhandlungen zu (Revisions-)Abkommen bzw. Revisionsprotokollen wurden mit den folgenden Staaten in 2024 aufgenommen:

  • Andorra
  • Frankreich

​​​​​​​Wie lange die jeweiligen Verhandlungen andauern werden, kann nicht vorhergesagt werden. Die Verhandlungen können sich auch über mehrere Jahre erstrecken. 

Fundstelle: BMF-Schreiben v. 20.01.2025

News-Kategorie: Finanzverwaltung