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Seit viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden erlauben, aus dem Homeoffice zu arbeiten, wird auch das zeitweilige Arbeiten im Ausland beliebter. Für viele ein reizvoller Gedanke: den Urlaub im Ausland verlängern, indem man vom Urlaubsort aus arbeitet. Technisch ist das oft problemlos möglich, rechtlich und steuerlich sollten Arbeitnehmende jedoch bestimmte Regeln beachten, wenn sie keine bösen Überraschungen erleben wollen. 

Vermeidung von Steuerpflichten und Bußgeldern bei internationaler Workation

So sollte sichergestellt sein, dass dadurch keine Steuerpflicht im Ausland entsteht. Insbesondere wenn Mitarbeitende im jeweiligen Land eine Ferienimmobilie oder Familie haben, die dort wohnt, kann dies passieren. Die Folge ist, dass Mitarbeitende in dem Land eine Steuererklärung abgeben müssen und unter Umständen der Arbeitgeber Lohnsteuer abführen muss. Außerhalb Europas besteht zusätzlich das Risiko, dass nicht mit allen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Eine Steuerpflicht kann schon entstehen, wenn Mitarbeitende dort einen Tag im Homeoffice arbeiten. 

Daneben gibt es Länder mit steuerlichen Registrierungspflichten für ausländische Arbeitnehmende, wie beispielsweise Griechenland. Die Registrierungspflicht gilt auch für kurzfristiges Arbeiten im ausländischen Homeoffice. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Daher sollten Arbeitnehmende sich vorab informieren, ob ihr Unternehmen Workation (Work plus Vacation) zulässt und hierzu eine Betriebsvereinbarung oder andere Richtlinie aufgestellt hat. 

Compliance und Konsequenzen bei der Arbeit aus dem Ausland

Dies ist bei fast 50 Prozent der deutschen Unternehmen der Fall. In der Regel gibt es einen standardisierten Genehmigungsprozess mit dem Ziel, steuerliche sowie versicherungs- und aufenthaltsrechtliche Risiken zu vermeiden. Dieser sollte unbedingt eingehalten werden. Sogenannte „Hush Trips“, bei denen Mitarbeitende im Ausland arbeiten, ohne den Arbeitgeber zu informieren, können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zwar haben mittlerweile viele Länder sogenannte „Digital Nomad Visa“, das bedeutet aber nicht, dass Arbeitnehmende ohne steuerliche Risiken im Homeoffice in diesen Ländern arbeiten können. Die Visa stellen nur aufenthaltsrechtliche Erleichterungen dar. Ob deutsche Mitarbeitende in diesem Land steuerpflichtig werden, ist dort nicht geregelt.

Der KPMG Steuertipp