• 1000

Eine Anlage in Gold ist besonders in Zeiten hoher Unsicherheit und Inflation beliebt. Der Preis für das Edelmetall hat seit dem Jahr 2020 neue Höchststände erreicht. Steuerlich unterscheiden sich die verschiedenen Arten der Goldanlage erheblich. Die klassische Form der Goldanlage sind Goldmünzen und Barren. Gewinne sind nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Nach Ablauf dieser Spekulationsfrist sind die Gewinne steuerfrei. 

ETCs und ETFs als flexible Alternative zur physischen Goldanlage

Für Anlegende, die selbst kein physisches Gold besitzen möchten, bieten Exchange Traded Commodities (ETCs oder auch „Zertifikate“) eine Alternative. Diese ermöglichen es, an der Preisentwicklung des Goldes teilzuhaben, ohne das Edelmetall physisch lagern zu müssen. Je nach Ausgestaltung des ETCs können Gewinne und Verluste entweder haltedauerunabhängig als Kapitalertrag der Abgeltungssteuer unterliegen oder wie eine Investition in physisches Gold behandelt werden, sodass Gewinne nach Ablauf von einem Jahr steuerfrei sind. Damit ETCs nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, müssen diese vollständig mit Gold hinterlegt sein und dem Anlegenden nur einen physischen Lieferanspruch gewähren.

Das sollten Anlegende für ETCs und physisches Gold beachten

Gewinne, die vor Ablauf der Jahresfrist realisiert werden, unterliegen dem oft höheren persönlichen Steuersatz. Spiegelbildlich zur Steuerfreiheit nach einem Jahr können realisierte Verluste steuerlich nicht geltend gemacht werden. Auch ist zu beachten: Bei der Fristberechnung passieren oft Fehler. Wer am 24. Juli 2023 erworben hat, kann erst ab dem 25. Juli 2024 steuerfrei veräußern. Eine weitere mögliche Goldanlage sind ETFs, die ausschließlich in Gold investieren. Diese Produkte bilden die Wertentwicklung von Gold nach. Gewinne und Verluste daraus unterliegen stets der Abgeltungsteuer.

Goldminenaktien: Eine komplexe Anlageform mit steuerlichen Nuancen

Letztlich können Anlegende Goldminenaktien erwerben, deren Kurse jedoch von vielen Faktoren abhängen und die Entwicklung des Goldpreises daher nicht direkt abbilden. Aus steuerlicher Sicht handelt es sich um normale Aktien, sodass Dividenden und Veräußerungsgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen. 

Wer sich für eine Investition in Gold entscheidet, sollte Vorteile und Risiken abwägen und auch die unterschiedlichen Steuerregeln beachten.

Der KPMG Steuertipp