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      Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat den Entwurf für die Regeln des EBA-Stresstests 2025 am 5. Juli 2024 veröffentlicht. Für die Banken ist das der Startschuss, sich darauf vorzubereiten. Die Aufsicht wird den Entwurf in Workshops mit Vertretern der Banken diskutieren und eine finale Version voraussichtlich Ende des Jahres veröffentlichen. Die wichtigsten Weiterentwicklungen und Neuerungen können aber bereits jetzt aus den Entwürfen abgeleitet werden.

      Eine gründliche Vorbereitung auf den EBA-Stresstest 2025 ist für Banken unerlässlich, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Erfahren Sie im Folgenden, auf welche Neuerungen sich Banken einstellen müssen, worauf es 2025 im EBA-Stresstest besonders ankommen wird und welche Themen in der Vorbereitung als erstes angegangen werden sollten.

      EBA-Stresstest 2025 markiert Wechsel in das CRR3-Regime

      Wie auch in den Vorjahren veröffentlicht die EBA im Sommer vor der Stresstest-Durchführung einen Entwurf für den Dialog mit der Bankenbranche. Ende 2024 werden die finalen Vorgaben erwartet. Banken sollten aber bereits auf Basis des Entwurfs der Methodik und der Templates die wichtigsten Änderungen antizipieren und mit den Vorbereitungen beginnen. Denn die letzten Jahre haben gezeigt: Nach dem Erstentwurf zum Stresstest passt die EBA zwar noch Feinheiten an und korrigiert Fehler. Fundamentale Änderungen am EBA-Erstentwurf gab es in den finalen Versionen bisher jedoch nie, und auch dieses Mal sind sie nicht zu erwarten.

      Die EBA hat mit ihrem Entwurf auf den Vorgaben der Vorjahre aufgebaut, Schwachstellen überprüft und wie in den letzten Stresstests auch eine stetige Weiterentwicklung hin zu höherer Transparenz für die Aufsichten angestrebt. Für Banken führt dies häufig zu steigenden Datenanforderungen bei gleichzeitig sinkenden Freiheitsgraden. 

      Die zentrale Neuerung des Stresstests 2025 ist die Berücksichtigung der dritten Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR3), die ab dem 1. Januar 2025 gilt. Bereits ab dem Startpunkt sind die neuen Anforderungen zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) für Kreditrisiko, Credit Valuation Adjustment (CVA) und operationelle Risiken in die Projektionen zu integrieren. Die Entscheidung zur Verschiebung des Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) in der EU wird auch im EBA-Stresstest berücksichtigt. So basiert die Berechnung der Kapitalanforderungen für Marktrisiken noch auf den CRR2-Regeln. Gleichzeitig wird der Output-Floor eingeführt, der eine zweite Berechnung für die internen Modelle im Standardansatz (SA) erfordert. Lediglich im FRTB-SA und dem SA für operationelle Risiken sind die Berechnungen des Output-Floors auf den Startpunkt beschränkt, während gerade im Kreditrisiko eine vollständige RWA-Simulation der auf internen Ratings basierenden (IRB)-Portfolios im Standardansatz (KSA) erforderlich ist. Dies ist für IRB-Banken ein signifikanter Aufwandstreiber mit potenziellen Auswirkungen auf die Ergebnisse. 

      Lesen Sie im Folgenden, wie sich das Inkrafttreten der CRR3 mit der Verschiebung des FRTB auf das Kredit- und Marktrisiko auswirkt, welche Rolle die zusätzlichen Anforderungen des Marktpreisrisikos und die Zentralisierung des Zinsüberschusses (Net Interest Income / NII) spielen und welche Effekte die zusätzliche Proportionalität hat.


      Die Anwendung der CRR3 stellt die wichtigste Neuerung im Kreditrisiko dar. Hierbei müssen die Zahlen für Risikovorsorge und RWA sowohl im Startpunkt als auch in den Projektionen gemäß den Anforderungen der CRR3 berichtet werden. In der RWA-Berechnung hat die CRR3 mit ihren Kreditrisiko-Bestandteilen, wie beispielsweise der Anpassung der Risikogewichte im KSA, direkten Einfluss auf das Ergebnis. Insbesondere der neu eingeführte Output-Floor bedeutet für IRB-Institute zusätzliche operative Aufwände, da die RWA auch für IRB-Portfolios gemäß KSA simuliert und in ein separates Template eingetragen werden müssen. Dieser Output-Floor kann für IRB-Institute in der Simulation der RWA eine materielle Ergebniswirkung entfalten. Neben der Anwendung der CRR3 wird zudem das Non-Performing-Loans-Template um zu berichtende Forbearance-Informationen erweitert. Außerdem spezifiziert die EBA die Anforderungen hinsichtlich der Projektion der Risikovorsorge auf Ebene der Wirtschaftssektoren – vor allem wird auf die Ausgestaltung eines Verlustverteilungsansatzes bei Absenz von sektorspezifischen Kreditrisikomodellen eingegangen. 

      Neben den Auswirkungen von CRR und FRTB werden die Anforderungen im Marktrisiko insgesamt erweitert. Das Full Reval Template erfordert jetzt eine Aufschlüsselung nach Emittenten- bzw. Kreditnehmerklassen und eine deutlich verfeinerte Aufschlüsselung von Hedge-Beziehungen, die die vorherige Long-/Short-Darstellung ablöst und den Anforderungen der Ad-hoc Data Collection zu Bond Positionen im Jahr 2023 stark ähnelt. Die Proportionalitätsklassen wurden überarbeitet, wobei die Definition von TE / CA geändert und eine neue Klasse CA Advanced eingeführt wurde. Banken, die der neuen Klasse CA Advanced zugewiesen werden, haben einen zusätzlichen Ableger des Full Reval Templates zu befüllen, das die Wirkung von sechs unterschiedlichen Skalierungen (100 Prozent, 80 Prozent, …, -20 Prozent) des EBA-Stressszenarios auf Optionen und deren Hedges im Trading Portfolio darstellt. Die gestresste Projektion von SA-CVA und BA-CVA ist nun für alle CA- und CA-adv-Banken erforderlich. Das Template zu Bewertungsreserven umfasst zusätzlich zu den CVAs jetzt auch Funding Valuation Adjustments (FVAs) einschließlich Sensitivitäten. Zusätzliche Verluste ergeben sich im Kontrahenten Risiko durch den Ausfall von drei statt zwei Kontrahenten. Insgesamt werden im Marktrisiko insbesondere die Aufwände für die Befüllung der Templates stark erhöht.

      Im NII wird nach dem stetigen Trend zur Standardisierung nun ein zentraler Ansatz für die Projektion durch die Aufsicht bereitgestellt werden. Eine Umsetzung ist in den veröffentlichten Entwürfen noch nicht enthalten, aber methodisch wird dieser aus den Formeln zur Intertemporal Consistency abgeleitet sein, die seit 2020 einzuhalten sind. Lediglich für die Margen von Derivaten können Banken noch eigene Projektionen vornehmen. Funding Matches, beispielsweise für Förderkredite, werden nun separat gemeldet und simuliert, um den einseitigen Effekt des idiosynkratischen Schocks auf die Verbindlichkeiten abzumildern.

      Ein langjähriger Kritikpunkt von Banken war die Berücksichtigung der Handelsbuchpositionen im Zinsüberschuss, der auch im EBA-Stresstest 2023 durch die Zinsanstiege zu teilweise unplausiblen Ergebnissen führte. Die Aufsicht hat nun reagiert: Instrumente mit Handelsabsicht sind weitestgehend aus den NII-Simulationen ausgeschlossen, und stattdessen wird der durchschnittliche Zinsbeitrag der letzten Jahre fortgeschrieben.

      Die Einführung der CRR3 stellt eine wesentliche Neuerung im operationellen Risiko dar. So müssen die RWA zum Stichtag sowohl gemäß CRR2 als auch gemäß CRR3 gemeldet werden. Für die Projektion werden die RWA konstant auf dem CRR3-Wert gehalten. Falls Banken den alternativen Standardansatz nach CRR3 Artikel 314 (2a und 2b) anwenden, müssen sie auch Übergangskapitalanforderungen melden. Zudem muss der neue Business-Indicator-Ansatz der CRR3 im Startpunkt berechnet werden.

      Ein weiterer wesentlicher Aspekt der neuen Methodik ist die Anpassung der Multiplikatoren zur Berechnung der Floors für die Projektion. Für materielle Verhaltensrisiken wird der Floor angehoben, während für nicht materielle sowie sonstige operationelle Risiken der Floor entschärft wird.

      Die EBA nennt als zentrale Weiterentwicklung die Erweiterung des Proportionalitätsprinzips auf kleinere Banken mit einer Bilanzsumme, die kleiner 50 Mrd. Euro ist. Dies war bisher vor allem den EZB-beaufsichtigten Banken außerhalb des EBA-Teilnehmerkreises vorbehalten. In der Praxis sind die Vereinfachungen überschaubar. Insbesondere kann die Anzahl der Land-Währungspaare im Reporting reduziert werden. Auf der anderen Seite der Proportionalität führt die EBA für Banken mit materiellem Marktrisiko-Exposure (Market Risk RWA > 8 Prozent der Gesamt-RWA) den Comprehensive Approach Advanced ein, der die Anforderungen weiter verschärft.


      Ablauf und Zeitplan

      Die EBA hat angekündigt, die finalen Anforderungen Ende 2024 und die Ergebnisse des Stresstests im Juli 2025 zu veröffentlichen. Daher kann von einem ähnlichen Zeitplan wie in den Vorjahren ausgegangen werden. Gerade im ersten Quartal 2025 wird es mit Abgabe des Startpunktes Anfang März und dem Einreichen der vollständigen Templates Anfang April zu Phasen hoher Belastung kommen, da dieses parallel zum Jahresabschluss und der Vorbereitung der ersten COREP-Meldung nach CRR3 stattfindet. Banken sollten sich für diese Phase gut vorbereiten und ausreichend Ressourcen einplanen.


      Stresstest-Zeitleiste

      Was Banken jetzt tun sollten

      CRR3-Umsetzung erforderlich für das Gelingen des Stresstests

      Die Integration der CRR3 in Startpunkt und Projektionen ist die größte Herausforderung für Banken im Stresstest 2025. Das gilt insbesondere für IRB-Banken, für die eine doppelte Berechnung der Portfolien erforderlich ist. Während eine erste Stichtagsbetrachtung der CRR3-RWA-Anforderungen inklusive Output-Floor regulatorisch erst für den 31. März 2025 erforderlich ist, nimmt der EBA-Stresstest diese bereits für den 31.Dezember 2024 vorweg, erweitert um die Projektion über drei Jahre.

      Banken sollten daher zeitnah die Vorbereitung des EBA-Stresstests 2025 mit den laufenden Arbeiten zur CRR3 verknüpfen. Im Zentrum steht die für IRB-Banken nötige Simulation der Portfolien im IRB und SA im Zeitverlauf sowie für alle Banken die Berechnung der Kapitalanforderungen für CVA, FRTB-SA und OpRisk. Mit Blick auf die Ergebnisse sollten darüber hinaus geplante Optimierungsmaßnahmen für die CRR3 nach Möglichkeit bereits zum Stichtag 31. Dezember 2024 umgesetzt sein, damit sie ihre Wirkung bereits im Stresstest entfalten können.

      Datenqualität als wesentlicher Erfolgsfaktor für den EBA-Stresstest

      Im Rahmen von EBA-Stresstest-Übungen müssen Banken viele Daten zusammenführen, die Konsistenz sicherstellen und diese an die Aufsicht melden. So erfordert die Umsetzung der neuen Methodik – auch außerhalb der CRR – eine sorgfältige und frühzeitige Identifikation zusätzlicher Datenanforderungen. Dies trifft insbesondere auf das Reporting des Marktrisikos zu. Die umfangreichen und parallel zum Stresstest laufenden Datenabfragen zu Hedge Accounting aus dem Jahr 2023 wurden in den EBA-Stresstest integriert und machen eine genaue Verknüpfung von Grund- und Sicherungsgeschäften erforderlich. Banken sollten außerdem zeitnah prüfen, ob sie aktuell oder perspektivisch unter den neu eingeführten Advanced Comprehensive Approach im Marktrisiko fallen, der die Anforderungen des bisherigen Comprehensive Approach stark erweitert, und die zusätzlichen Anforderungen umsetzen.

      Einen reibungslosen Ablauf vorbereiten

      Entscheidend wird auch in diesem Jahr eine gut abgestimmte interne Koordination und das Bereitstellen wesentlicher Ressourcen und Daten sein. Das Erstellen eines an die aktualisierten Anforderungen und Prozesse angepassten, detaillierten Ablaufplans („Runbook“) ist hier von großem Vorteil für die eigentliche Stresstestdurchführung. Banken sollten außerdem überprüfen, wie sich die Abhängigkeit von der zentralisierten NII-Berechnung im Gesamtprozess auswirkt. Eine Umsetzung der Berechnung ist im aktuellen Template-Entwurf nicht enthalten und könnte analog zum Credit Risk Path Generator der EZB unter Umständen erst im Februar 2025 bereitgestellt werden – oder sogar erst nach Abgabe des Startpunktes. Daher sollten frühzeitig alternative Möglichkeiten zum Abschätzen und Plausibilisieren der NII-Ergebnisse vorbereitet werden.


      Der EBA Stresstest 2025 aus Sicht der Banken: CRR3 als große Herausforderung und nur ein wenig mehr Zeit zur Bewältigung.
      Tim Breitenstein

      Director, Financial Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


      So unterstützt Sie KPMG

      Die KPMG Tool Suite erleichtert die Stresstestdurchführung und erhöht die Datenqualität der Abgabe

      KPMG unterstützt Banken umfassend beim Durchführen regulatorischer Stresstests. Je nach Bedarf des Kunden helfen wir "hands-on" während des gesamten Prozesses: von der bankindividuellen Analyse der neuen Methodik und Templates über die Datenerfassung bis zum Ausfüllen der Templates. Wir bieten auch Experteninput, beispielsweise zur Interpretation der Anforderungen sowie strategische Beratung. Zudem helfen wir Banken dabei, die Effizienz ihrer Stresstests durch den Einsatz unserer Tools zu steigern. Diese werden seit mehreren Jahren von europäischen Banken angewendet und haben sich bewährt.

      EBA-/ECB-Stresstest-Services von KPMG

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