Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die finalen Regeln des EBA-Stresstests 2025 am 12. November 2024 veröffentlicht. Die Banken haben jetzt Gewissheit über die Weiterentwicklungen und Neuerungen für das Jahr 2025.
Eine gründliche Vorbereitung auf den EBA-Stresstest 2025 ist für Banken unerlässlich, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Erfahren Sie im Folgenden, auf welche Neuerungen sich Banken einstellen müssen, worauf es 2025 im EBA-Stresstest besonders ankommen wird und welche Themen in der Vorbereitung als erstes angegangen werden sollten.
EBA-Stresstest 2025 markiert Wechsel in das CRR3-Regime
Wie auch in den Vorjahren veröffentlicht die EBA im November vor der Stresstest-Durchführung die finalen Vorgaben. Im Vergleich zum im Sommer veröffentlichten Erstentwurf hat die EBA nur Feinheiten angepasst und Fehler korrigiert. Fundamentale Änderungen am EBA-Erstentwurf gab es in den finalen Versionen auch zuvor nicht und war auch dieses Mal nicht zu erwarten. Relevante Korrekturen gibt es bei der Berechnung der Marktrisiko RWA und der Untergrenze der Marktrisiko-Verluste aus dem Handelsbuch.
Die EBA hat mit ihren Vorgaben auf der Methodik der Vorjahre aufgebaut, Schwachstellen überprüft und wie in den letzten Stresstests auch eine stetige Weiterentwicklung hin zu höherer Transparenz für die Aufsichten angestrebt. Für Banken führt dies häufig zu steigenden Datenanforderungen bei gleichzeitig sinkenden Freiheitsgraden.
Tim Breitenstein
Director, Financial Services
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die zentrale Neuerung des Stresstests 2025 ist die Berücksichtigung der dritten Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR3), die ab dem 1. Januar 2025 gilt. Bereits ab dem Startpunkt sind die neuen Anforderungen zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) für Kreditrisiko, Credit Valuation Adjustment (CVA) und operationelle Risiken in die Projektionen zu integrieren. Die Entscheidung zur Verschiebung des Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) in der EU wird auch im EBA-Stresstest berücksichtigt. So basiert die Berechnung der Kapitalanforderungen für Marktrisiken noch auf den CRR2-Regeln. Gleichzeitig wird der Output-Floor eingeführt, der eine zweite Berechnung für die internen Modelle im Standardansatz (SA) erfordert. Lediglich im FRTB-SA und dem SA für operationelle Risiken sind die Berechnungen des Output-Floors auf den Startpunkt beschränkt, während gerade im Kreditrisiko eine vollständige RWA-Simulation der auf internen Ratings basierenden (IRB)-Portfolios im Standardansatz (KSA) erforderlich ist. Dies ist für IRB-Banken ein signifikanter Aufwandstreiber mit potenziellen Auswirkungen auf die Ergebnisse.
Lesen Sie im Folgenden, wie sich das Inkrafttreten der CRR3 mit der Verschiebung des FRTB auf das Kredit- und Marktrisiko auswirkt, welche Rolle die zusätzlichen Anforderungen des Marktpreisrisikos und die Zentralisierung des Zinsüberschusses (Net Interest Income / NII) spielen und welche Effekte die zusätzliche Proportionalität hat.
Die Anwendung der CRR3 stellt die wichtigste Neuerung im Kreditrisiko dar. Hierbei müssen die Zahlen für Risikovorsorge und RWA sowohl im Startpunkt als auch in den Projektionen gemäß den Anforderungen der CRR3 berichtet werden. In der RWA-Berechnung hat die CRR3 mit ihren Kreditrisiko-Bestandteilen, wie beispielsweise der Anpassung der Risikogewichte im KSA, direkten Einfluss auf das Ergebnis. Insbesondere der neu eingeführte Output-Floor bedeutet für IRB-Institute zusätzliche operative Aufwände, da die RWA auch für IRB-Portfolios gemäß KSA simuliert und in ein separates Template eingetragen werden müssen. Dieser Output-Floor kann für IRB-Institute in der Simulation der RWA eine materielle Ergebniswirkung entfalten. Neben der Anwendung der CRR3 wird zudem das Non-Performing-Loans-Template um zu berichtende Forbearance-Informationen erweitert. Außerdem spezifiziert die EBA die Anforderungen hinsichtlich der Projektion der Risikovorsorge auf Ebene der Wirtschaftssektoren – vor allem wird auf die Ausgestaltung eines Verlustverteilungsansatzes bei Absenz von sektorspezifischen Kreditrisikomodellen eingegangen. Die Befüllung des Templates für die öffentlichen Garantieprogramme infolge der COVID19-Pandemie („public guarantee schemes“) entfällt hingegen vollständig.
Neben den Auswirkungen von CRR3 und FRTB werden die Anforderungen im Marktrisiko insgesamt erweitert. Das Full Reval Template erfordert jetzt eine Aufschlüsselung nach Emittenten- bzw. Kreditnehmerklassen und eine deutlich verfeinerte Aufschlüsselung von Hedge-Beziehungen, die die vorherige Long-/Short-Darstellung ablöst. Trading Items werden davon abweichend als Nettopositionen dargestellt. Der Minimum Loss und der Skalierungsfaktor für die Trading Items basieren nun auf dem FRTB Standardansatz (A-SA) RWA. Die Proportionalitätsklassen wurden überarbeitet, wobei die Definition von TE / CA geändert und eine neue Klasse CA Advanced eingeführt wurde. Banken, die der neuen Klasse CA Advanced zugewiesen werden, haben einen zusätzlichen Ableger des Full Reval Templates zu befüllen, der die Wirkung von sechs unterschiedlichen Skalierungen (100 Prozent, 80 Prozent, …, -20 Prozent) des EBA-Stressszenarios auf Optionen und deren Hedges im Trading Portfolio darstellt. Eine gestresste Projektion der CVA RWA ist nur für CA- und CA-adv-Banken mit dem SA-CVA Ansatz erforderlich. BA-CVA RWA bleiben konstant. Das Template zu Bewertungsreserven umfasst zusätzlich zu den CVAs jetzt auch Funding Valuation Adjustments (FVAs) einschließlich Sensitivitäten. Zusätzliche Verluste ergeben sich im Kontrahenten Risiko durch den Ausfall von drei statt zwei Kontrahenten. Insgesamt werden im Marktrisiko insbesondere die Aufwände für die Befüllung der Templates stark erhöht.
Im NII wird nach dem stetigen Trend zur Standardisierung nun ein zentraler Ansatz für die Projektion durch die Aufsicht im Rahmen einer Web-Anwendung bereitgestellt werden. Zusätzlich sollen Banken den Programmcode für eigenen Review erhalten. Methodisch wird dieser aus den Formeln zur Intertemporal Consistency abgeleitet sein, die seit 2020 einzuhalten sind. Lediglich für die Margen von Derivaten können Banken noch eigene Projektionen vornehmen. Funding Matches, beispielsweise für Förderkredite, werden nun separat gemeldet und simuliert, um den einseitigen Effekt des idiosynkratischen Schocks auf die Verbindlichkeiten abzumildern.
Ein langjähriger Kritikpunkt von Banken war die Berücksichtigung der Handelsbuchpositionen im Zinsüberschuss, der auch im EBA-Stresstest 2023 durch die Zinsanstiege zu teilweise unplausiblen Ergebnissen führte. Die Aufsicht hat nun reagiert: Instrumente mit Handelsabsicht sind weitestgehend aus den NII-Simulationen ausgeschlossen, und stattdessen wird der durchschnittliche Zinsbeitrag der letzten Jahre fortgeschrieben.
Die Einführung der CRR3 stellt eine wesentliche Neuerung im operationellen Risiko dar. So müssen die RWA zum Stichtag sowohl gemäß CRR2 als auch gemäß CRR3 gemeldet werden. Für die Projektion werden die RWA konstant auf dem CRR3-Wert gehalten. Falls Banken den alternativen Standardansatz nach CRR3 Artikel 314 (2a und 2b) anwenden, müssen sie auch Übergangskapitalanforderungen melden. Zudem muss der neue Business-Indicator-Ansatz der CRR3 im Startpunkt berechnet werden.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der neuen Methodik ist die Anpassung der Multiplikatoren zur Berechnung der Floors für die Projektion. Für materielle Verhaltensrisiken wird der Floor angehoben, während für nicht materielle sowie sonstige operationelle Risiken der Floor entschärft wird.
Die EBA nennt als zentrale Weiterentwicklung die Erweiterung des Proportionalitätsprinzips auf kleinere Banken mit einer Bilanzsumme, die kleiner 50 Mrd. Euro ist. Dies war bisher vor allem den EZB-beaufsichtigten Banken außerhalb des EBA-Teilnehmerkreises vorbehalten. In der Praxis sind die Vereinfachungen überschaubar. Insbesondere kann die Anzahl der Land-Währungspaare im Reporting reduziert werden. Auf der anderen Seite der Proportionalität führt die EBA für Banken mit materiellem Marktrisiko-Exposure (Market Risk RWA > 8 Prozent der Gesamt-RWA) den Comprehensive Approach Advanced ein, der die Anforderungen für einige Institute weiter verschärft.
Ablauf und Zeitplan
Die EBA hat angekündigt, die finalen Meldebögen sowie die Szenarien in der zweiten Hälfte des Januar 2025 und die Ergebnisse des Stresstests im Anfang August 2025 zu veröffentlichen. Der grobe Zeitrahmen ist daher ähnlich wie in den Vorjahren. Im Detail sind die einzelnen Abgabezeitpunkte im Vergleich zu früheren Stresstests leicht nach hinten verschoben. Damit kommt die EBA den Forderungen der Banken etwas entgegen. Dennoch wird es gerade im ersten Quartal 2025 mit Abgabe des Startpunktes Mitte März (für EZB-beaufsichtigte Banken) und dem Einreichen der vollständigen Templates Ende April zu Phasen hoher Belastung kommen, da dieses parallel zum Jahresabschluss und der Vorbereitung der ersten COREP-Meldung nach CRR3 stattfindet. Banken sollten sich für diese Phase gut vorbereiten und ausreichend Ressourcen einplanen.
Was Banken jetzt tun sollten
CRR3-Umsetzung erforderlich für das Gelingen des Stresstests
Die Integration der CRR3 in Startpunkt und Projektionen ist die größte Herausforderung für Banken im Stresstest 2025. Das gilt insbesondere für IRB-Banken, für die eine doppelte Berechnung der Portfolien erforderlich ist. Während eine erste Stichtagsbetrachtung der CRR3-RWA-Anforderungen inklusive Output-Floor regulatorisch erst für den 31. März 2025 erforderlich ist, nimmt der EBA-Stresstest diese bereits für den 31. Dezember 2024 vorweg, erweitert um die Projektion über drei Jahre.
Banken sollten daher zeitnah die Vorbereitung des EBA-Stresstests 2025 mit den laufenden Arbeiten zur CRR3 verknüpfen. Im Zentrum steht die für IRB-Banken nötige Simulation der Portfolien im IRB und SA im Zeitverlauf sowie für alle Banken die Berechnung der Kapitalanforderungen für CVA, FRTB-SA und OpRisk. Mit Blick auf die Ergebnisse sollten darüber hinaus geplante Optimierungsmaßnahmen für die CRR3 nach Möglichkeit bereits zum Stichtag 31. Dezember 2024 umgesetzt sein, damit sie ihre Wirkung bereits im Stresstest entfalten können.
Datenqualität als wesentlicher Erfolgsfaktor für den EBA-Stresstest
Im Rahmen von EBA-Stresstest-Übungen müssen Banken viele Daten zusammenführen, die Konsistenz sicherstellen und diese an die Aufsicht melden. So erfordert die Umsetzung der neuen Methodik – auch außerhalb der CRR – eine sorgfältige und frühzeitige Identifikation zusätzlicher Datenanforderungen. Dies trifft insbesondere auf das Reporting des Marktrisikos zu. Die umfangreichen und parallel zum Stresstest laufenden Datenabfragen zu Hedge Accounting aus dem Jahr 2023 wurden in den EBA-Stresstest integriert und machen eine genaue Verknüpfung von Grund- und Sicherungsgeschäften erforderlich. Banken sollten außerdem zeitnah prüfen, ob sie aktuell oder perspektivisch unter den neu eingeführten Advanced Comprehensive Approach im Marktrisiko fallen, der die Anforderungen des bisherigen Comprehensive Approach stark erweitert, und die zusätzlichen Anforderungen umsetzen.
Einen reibungslosen Ablauf vorbereiten
Entscheidend werden auch in diesem Jahr eine gut abgestimmte interne Koordination und das Bereitstellen wesentlicher Ressourcen und Daten sein. Das Erstellen eines an die aktualisierten Anforderungen und Prozesse angepassten, detaillierten Ablaufplans („Runbook“) ist hier von großem Vorteil für die eigentliche Stresstestdurchführung. Banken sollten außerdem überprüfen, wie sich die Abhängigkeit von der zentralisierten NII-Berechnung im Gesamtprozess auswirkt. Eine Umsetzung der Berechnung läuft auf einer Web-Plattform der EZB, die in aktualisierter Form erst nach Veröffentlichung der Szenarien erwartet wird .Daher sollten frühzeitig alternative Möglichkeiten zum Abschätzen und Plausibilisieren der NII-Ergebnisse vorbereitet werden.
Der EBA Stresstest 2025 aus Sicht der Banken: CRR3 als große Herausforderung und nur ein wenig mehr Zeit zur Bewältigung.
So unterstützt Sie KPMG
Die KPMG Tool Suite erleichtert die Stresstestdurchführung und erhöht die Datenqualität der Abgabe
KPMG unterstützt Banken umfassend bei der Durchführung regulatorischer Stresstests. Je nach Bedarf des Kunden helfen wir der Bank "hands-on" während des gesamten Prozesses, von der bankindividuellen Analyse der neuen Methodik und Templates über die Datenerfassung bis zum Ausfüllen der Templates. Wir bieten auch Experteninput, z. B. zur Interpretation der Anforderungen sowie strategische Beratung. Auch helfen wir Banken dabei, die Effizienz ihrer Stresstests durch den Einsatz unserer Tools zu steigern. Diese sind seit mehreren Jahren bei europäischen Banken in Anwendung und haben sich bewährt.
EBA-/ECB-Stresstest-Services von KPMG
Egal ob Sie Hilfe brauchen, die neuen methodischen Anforderungen zu interpretieren, Ihre Prozesse und Methoden für 2025 vorzubereiten oder am Nutzen unserer Tools teilhaben wollen, sprechen Sie uns an und profitieren Sie von der Erfahrung aus zahlreichen Stresstest-Projekten bei Kunden in Deutschland und ganz Europa.