Wie auch in den Vorjahren veröffentlicht die EBA im Sommer vor der Stresstest-Durchführung einen Entwurf für den Dialog mit der Bankenbranche. Ende 2024 werden die finalen Vorgaben erwartet. Banken sollten aber bereits auf Basis des Entwurfs der Methodik und der Templates die wichtigsten Änderungen antizipieren und mit den Vorbereitungen beginnen. Denn die letzten Jahre haben gezeigt: Nach dem Erstentwurf zum Stresstest passt die EBA zwar noch Feinheiten an und korrigiert Fehler. Fundamentale Änderungen am EBA-Erstentwurf gab es in den finalen Versionen bisher jedoch nie, und auch dieses Mal sind sie nicht zu erwarten.
Die EBA hat mit ihrem Entwurf auf den Vorgaben der Vorjahre aufgebaut, Schwachstellen überprüft und wie in den letzten Stresstests auch eine stetige Weiterentwicklung hin zu höherer Transparenz für die Aufsichten angestrebt. Für Banken führt dies häufig zu steigenden Datenanforderungen bei gleichzeitig sinkenden Freiheitsgraden.
Die zentrale Neuerung des Stresstests 2025 ist die Berücksichtigung der dritten Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR3), die ab dem 1. Januar 2025 gilt. Bereits ab dem Startpunkt sind die neuen Anforderungen zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) für Kreditrisiko, Credit Valuation Adjustment (CVA) und operationelle Risiken in die Projektionen zu integrieren. Die Entscheidung zur Verschiebung des Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) in der EU wird auch im EBA-Stresstest berücksichtigt. So basiert die Berechnung der Kapitalanforderungen für Marktrisiken noch auf den CRR2-Regeln. Gleichzeitig wird der Output-Floor eingeführt, der eine zweite Berechnung für die internen Modelle im Standardansatz (SA) erfordert. Lediglich im FRTB-SA und dem SA für operationelle Risiken sind die Berechnungen des Output-Floors auf den Startpunkt beschränkt, während gerade im Kreditrisiko eine vollständige RWA-Simulation der auf internen Ratings basierenden (IRB)-Portfolios im Standardansatz (KSA) erforderlich ist. Dies ist für IRB-Banken ein signifikanter Aufwandstreiber mit potenziellen Auswirkungen auf die Ergebnisse.
Lesen Sie im Folgenden, wie sich das Inkrafttreten der CRR3 mit der Verschiebung des FRTB auf das Kredit- und Marktrisiko auswirkt, welche Rolle die zusätzlichen Anforderungen des Marktpreisrisikos und die Zentralisierung des Zinsüberschusses (Net Interest Income / NII) spielen und welche Effekte die zusätzliche Proportionalität hat.