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E-Invoicing bzw. digitalisierte Rechnungsprozesse sollen für eine schnellere und effizientere Abwicklung von Rechnungen, eine höhere Genauigkeit und eine Reduzierung von formalem Aufwand sorgen. Gesetzliche Verpflichtungen stellen Unternehmen jedoch vor Herausforderungen: Mit Verkündung des Wachstumschancengesetzes am 27. März 2024 steht nun fest, dass die eRechnung in Deutschland zum 1. Januar 2025 eingeführt wird. Eine Anwendung auf EU-Ebene im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ (VIDA) folgt voraussichtlich ab 2028. 

Das sind die Eckpunkte der eRechnung im Überblick

Einführung der eRechnung für den B2B-Bereich zum 1. Januar 2025, d. h. alle Unternehmen müssen sich empfangsbereit machen

  • Zweijährige Übergangsphase, in der Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungen (z. B. PDF) weiterhin zulässig bleiben
  • Verpflichtende Ausstellung von eRechnungen ab dem 1. Januar 2027 im B2B-Bereich
  • Rechnungsformat: EN16931 (europäische CEN-Norm aus dem B2G-Sektor), d. h. die bereits heute existierenden Formate XRechnung und ZUGFeRD werden grundsätzlich auch für den B2B-Bereich zulässig sein
  • EDI-Verfahren mit anderen elektronischen Formaten bleiben dauerhaft zulässig, wenn die Extraktion in EN16931 oder in ein mit EN16931 interoperables Format möglich ist
  • Ausnahmen: keine eRechnungspflicht besteht für:
    • Kleinbetragsrechnungen bis maximal 250 EUR
    • Rechnungen für Fahrausweise
    • Steuerfreie Umsätze ohne Recht zum Vorsteuerabzug
    • B2C-Umsätze
  • Zunächst keine Meldepflicht an das Finanzamt: Das sogenannte „Digital Reporting“ soll erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden (frühestens ab 2028)

So bereiten sich Unternehmen auf die Einführung der eRechnung vor

  • Überprüfung der bestehenden ERP-Systeme hinsichtlich vorhandener Umsetzungsmöglichkeiten
  • Pflege und Aktualisierung der Stammdaten von Kreditoren und Debitoren
  • Analyse der aktuell bestehenden rechnungslegenden Prozesse. Insbesondere wenn Unternehmen in mehreren Ländern ansässig sind, sollte geprüft werden, wie eine effiziente und länderübergreifende Lösung aussieht (ERP-integriert und/oder über die Einschaltung eines Service Providers).

Machen Sie jetzt Ihr „E-Invoicing Quick Assessment“

Beantworten Sie die folgenden Fragen für eine erste Standortbestimmung für Ihr Unternehmen zum Thema E-Invoicing. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne dabei.

Themen Fragen
Materiell-rechtliche Anforderungen 
  • Haben Sie sich schon mit E-Invoicing in Deutschland beschäftigt?
  • Sind Sie von E-Invoicing-Vorgaben in anderen Lokationen betroffen?
  • Welche Transaktionsarten (B2B, B2G, B2C auf der Eingangs- und Ausgangsseite, national und grenzüberschreitend?) sind in welchen Ländern relevant?
  • Nutzen Sie bereits EDI-Verfahren oder andere elektronische Rechnungsformate?
Funktionale Anforderungen
  • Wie viele ERP-Systeme kommen zum Einsatz?
  • In welchen anderen Systemen/Modulen werden rechnungsbearbeitende Prozesse auf der Eingangs- und Ausgangsseite durchgeführt?
  • Ist eine (teil-)automatisierte Steuerermittlung auf der Ein- und Ausgangsseite implementiert?
  • Welche Verfahren der Rechnungsbearbeitung sind im Status quo relevant (Sammelrechnungen, Gutschriftverfahren, Anzahlungsrechnungen usw.)?
  • Gibt es an einzelnen Standorten bereits Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung? Wenn ja: Unterstützt die Lösung die Anbindung an Behördenportale (z.B. ZRE (DE), SDI (IT))?
  • Können die Systeme gemäß länderspezifischen Gesetzesänderungen regelmäßig aktualisiert werden? Werden die Systeme entsprechend den steuerrechtlichen Anforderungen regelmäßig aktualisiert?

Sie können nicht alles eindeutig beantworten oder haben Fragen zur Interpretation? Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose und unverbindliche Erstanalyse zur eRechnung und kontaktieren Sie uns

Auch für alle anderen Fragen rund um das Thema E-Invoicing und Digital Reporting steht Ihnen unser Team zur Verfügung.