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Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) verpflichtet bereits bestimmte Telemediendiensteanbieter, rechtswidrige Inhalte innerhalb kurzer Fristen zu löschen. Voraussetzung um unter diese Regelung zu fallen, ist es, dass die Telemediendiensteanbieter mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer:innen beliebige Inhalte mit anderen teilen und somit der Öffentlichkeit zugänglich machen. 

Für Anbieter von Vermittlungsdiensten gilt das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) nicht. Um aber auch diese in die Pflicht zu nehmen, veröffentlichte die EU-Kommission zwei EU-Verordnungen die aus dem Paket zweier Gesetze, dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Acts „DSA“) und dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Acts „DMA“), besteht.

Um den auferlegten Pflichten rechtzeitig nachkommen zu können, müssen Anbieter von Vermittlungsdiensten nun rasch handeln. Denn Geldbußen von bis zu 6 Prozent des weltweit durchschnittlichen Vorjahresumsatzes drohen den Anbietern bei Nichteinhaltung. 

Start 17. Februar 2023/2024

Die Gesetzgebung zur Digitalisierung schreitet weiter voran und nimmt mit dem DSA nun konkret die Anbieter von Vermittlungsdiensten in die Pflicht. Ab den 17. Februar 2024 ist dieser für alle betroffenen Unternehmen gültig. Vor allem Anbieter solcher Plattformen und Suchmaschinen, die von der EU-Kommission als sehr groß eingestuft wurden, werden ab dem Tag der Bekanntgabe ihrer Einstufung zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen verpflichtet (seit 17.02.2023).

Neue, umfangreiche Compliance-Anforderungen

Der Digital Services Act auf EU-Ebene bietet einen zentralen Standard als Gegenstück zu den teils vielfältigen, nationalen Regelungen. Die neuen Verordnungen (DSA und DMA) geben umfangreiche Compliance-Anforderungen für die betroffenen Unternehmen vor. Die Ausrichtung auf einen angemessenen und einheitlichen Rahmen soll dazu dienen, das entstehende Ökosystem aus, sowohl der stetig wachsenden Anzahl von Vermittlungsdiensten als auch dem wachsenden Einfluss dieser, zu regulieren. 

Schwerpunkte

Eine sichere und transparente Online-Umgebung für Nutzer:innen und Verbraucher:innen zu schaffen, ist das Herzstück des Digital Services Act. Darunter fällt u.a.:

  • Das Treffen eigener und informierter Entscheidungen zu ermöglichen (Verbot von „Dark Patterns“, Verbot Entscheidungen zu manipulieren),
  • Minderjährige zu schützen (Verbot von Profiling),
  • Besseres Moderieren, Eindämmen und Nachverfolgen illegaler Inhalte
  • Das Schaffen klarer, direkter Kommunikationswege
  • Aufklärung bezüglich verwendeter Algorithmen und Empfehlungssysteme 

Für wen gilt der DSA?

Der DSA gilt grundsätzlich für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten, die ihren Sitz in der EU haben oder ihre Dienste in der EU anbieten (Marktortprinzip). Die Größe hat dabei keine Relevanz, denn sowohl Kleinstunternehmen als auch sehr große Unternehmen sind betroffen. Dabei unterscheidet sich jedoch der Umfang, der zu befolgenden Regelungen und Sorgfaltspflichten, welche in Abhängigkeit von der Art und Größe des Dienstes variieren und aufeinander aufbauen.

Wichtige, große und einflussreiche Unternehmen sollen dabei angemessen in die Verantwortung genommen werden, ohne gleichzeitig nachwachsenden Start-Ups und kleineren Unternehmen von vornherein Steine in den Weg zu legen. Ziel ist es, über diesen Mechanismus die Schädigung des Gesamtmarktes, aufgrund teurer und aufwendiger Regelungen, zu vermeiden und gleichzeitig das Innovationspotential zu sichern. 

Akteure

Unter die Vermittlungsdienste fallen Anbieter folgender Leistungen:

  • Reine Durchleitung
  • Caching
  • Hosting

Dabei werden Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen den Hostinganbietern zugeordnet. Zu dem komplexen Ökosystem der Vermittlungsdienste gehören laut DSA darüber hinaus:

  • Anbieter lokaler Funknetze (WLAN),
  • DNS-Dienste,
  • Namenregistern der Domäne oberster Stufe,
  • Registrierungsstellen und Zertifizierungsstellen für digitale Zertifikate,
  • virtuelle private Netzwerke,
  • Cloud-Infrastrukturdienste,
  • Netzwerke zur Bereitstellung von Inhalten, die Funktionen anderer Anbieter von Vermittlungsdiensten ermöglichen, lokalisieren oder verbessern,
  • Internet-Sprachtelefonie (VoIP),
  • Nachrichtenübermittlungsdiensten
  • webgestützte E-Mail-Dienste

Einige Anbieter von Online-Plattformen /- Suchmaschinen sind, neben der Veröffentlichung, verpflichtet die Anzahl ihrer durchschnittlich, aktiven, einzelnen EU-Nutzer pro Monat initial bis zum 17.02.2023 und danach alle 6 Monate an die EU-Kommission zu melden. Anhand dieser Zahlen wird u.a. entschieden, ob Sie den sehr großen Online-Plattformen bzw. sehr großen Online-Suchmaschinen zugeordnet werden (+45. Mio Nutzer).

Veröffentlichung und Meldung der Nutzerzahlen

Der 17. Februar 2023 gilt für betroffene Online-Plattformen bzw. Online-Suchmaschine als Stichtag, um ihre EU-Nutzerzahlen zu veröffentlichen.

Am 01. Februar 2023 hat die EU-Kommission darüber hinaus einen Leitfaden zur Meldung der Nutzerzahlen veröffentlicht, um die dringlichsten Fragen in diesem Zusammenhang noch einmal direkt anzusprechen.

Wie wir Ihnen helfen können

Der DSA sieht für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen das Werkzeug der „unabhängigen Prüfung“ vor  - in diesem Fall wurden Sie durch die EU-Kommission zu einer solchen ernannt. Hier stehen wir Ihnen mit unserem Know-How und unserer Erfahrung zur Verfügung.

Ebenfalls bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer ersten, kostenlosen und unverbindlichen Betroffenheitsanalyse, die Sie selbst durchführen können und bei der Sie unmittelbar im Anschluss das Ergebnis Ihrer Selbsteinschätzung zur Betroffenheit erhalten.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit direkt Kontakt zu uns aufzunehmen, um im nächsten Schritt unser Assessment light durchzuführen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Einführung entsprechender Maßnahmen und späteren Durchführung dieser auch beraterisch zur Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne und stellen Sie Ihre Fragen und Anliegen.

Quellen:

  • www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/IT-Nutzung/Tabellen/nutzung-internet-onlinekaeufe-geschlecht-alter-mz-ikt.html
  • www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/HasskriminalitaetInternet/HasskriminalitaetInternet_node.html
  • www.eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1666857835014&uri=CELEX%3A32022R2065#d1e1708-1-1
  • www.eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1666857835014&uri=CELEX%3A32022R2065#d1e40-1-1