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Klimaschutz ist eine zentrale Aufgabe des öffentlichen Sektors. Dies hat das Bundesverfassungsgericht aus Artikel 20a Grundgesetz abgeleitet. Paragraf 13 Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt der öffentlichen Verwaltung und ihren Unternehmen vor, bei allen Entscheidungen die Auswirkungen auf den Klimaschutz zu berücksichtigen.

Doch viele Gebietskörperschaften haben noch keine oder keine hinreichenden Klimaschutzziele definiert und keine entsprechende Klimaschutzstrategie mit angemessenen Reduktionspfaden zur Senkung der Treibhausgasemissionen entwickelt. Es besteht also Handlungsbedarf. Im öffentlichen Sektor gibt es Klimalücken, die geschlossen werden sollten. 

Bundesländer bleiben hinter Nachhaltigkeitszielen zurück

Nur wenige Bundesländer weisen Reduktionspfade auf, die mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz vergleichbar sind und eine Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 anstreben. Viele Bundesländer bleiben hinter dem Reduktionspfad des Bundes zurück – und einige haben derzeit gesetzlich gar keine Reduktionspfade vorgesehen. In Großstädten ist die Lage ähnlich. 

Unzureichender Klimaschutz birgt mehrere Risiken

Unsere Studien geben einen Überblick dazu, wo besonders großer Nachholbedarf im öffentlichen Sektor besteht und welche ESG-Strategien jetzt gefragt sind. Denn unzureichende Klimaschutzmaßnahmen bergen – abgesehen von den künftigen Klimarisiken – auch Klage-, Reputations- und Finanzierungsrisiken. Deshalb besteht für die öffentliche Hand dringender Nachholbedarf, um ihr Handeln konsequenter an den Klimaschutzzielen auszurichten.

Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei, geeignete ESG-Strategien aufzustellen, Klimalücken zu schließen oder die wichtigsten Daten für die nötige ESG-Transformation auszuwerten. In unseren Studien erfahren Sie außerdem, wie nachhaltige Verkehrskonzepte für Großstädte aussehen können und welche Städte und Länder bereits Vorreiter auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft sind. 

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Moritz Püstow

Dr. Moritz Püstow*

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