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Klimaschutz ist eine zentrale Aufgabe des öffentlichen Sektors. Dies hat das Bundesverfassungsgericht aus Artikel 20a Grundgesetz abgeleitet. § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt der öffentlichen Verwaltung und ihren Unternehmen vor, bei allen Entscheidungen die Auswirkungen auf den Klimaschutz zu berücksichtigen.

Diese Vorgaben erfüllt der öffentliche Sektor bislang nicht ausreichend. Viele Gebietskörperschaften haben noch keine oder keine hinreichenden Klimaschutzziele definiert und keine entsprechende Klimaschutzstrategie mit angemessenen Reduktionspfaden zur Senkung der Treibhausgasemissionen entwickelt. Das zeigt das Whitepaper „Klimaschutz im öffentlichen Sektor  - Warum Handlungsbedarf besteht“, welches wir gemeinsam mit den Expert:innen der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt haben. 

Klimalücken im öffentlichen Sektor

Hierfür haben wir die bestehenden Landes-Klimaschutzgesetze und die Reduktionspläne deutscher Großstädte (ab 100.000 Einwohner) mit den bundesrechtlichen sowie internationalen Klimaschutzzielen abgeglichen. 

Das Ergebnis: Nur fünf Bundesländer weisen Reduktionspfade auf, die mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz vergleichbar sind und eine Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 anstreben. Weitere fünf Bundesländer bleiben hinter dem Reduktionspfad des Bundes zurück  - und sechs Bundesländer haben derzeit gesetzlich gar keine Reduktionspfade vorgesehen. Ein ähnlich unzureichendes Bild bieten die Großstädte.

Unzureichende Klimaschutzmaßnahmen bergen  - abgesehen von den künftigen Klimarisiken  - insbesondere Klage-, Reputations- und Finanzierungsrisiken. Deshalb besteht für die öffentliche Hand dringender Nachholbedarf, um ihr Handeln konsequenter an den Klimaschutzzielen auszurichten. 

In „Klimaschutz im öffentlichen Sektor  - Warum Handlungsbedarf besteht“ zeigen wir die Klimalücken in den Plänen der Bundesländer und der Großstädte anhand von Grafiken auf und erläutern die genannten Risiken aufgrund unzureichenden Klimaschutzes. Außerdem finden Sie im Whitepaper Handlungsempfehlungen, um ambitionierteren Klimaschutz zu betreiben.

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Dr. Moritz Püstow*

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