Grundversicherte Patienten haben gemäss den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen dieselben Rechte, in der Klinik Hirslanden in Zürich aufgenommen und behandelt zu werden, wie zusatzversicherte Patienten.
Um sicherzustellen, dass keine Grundversicherten allein aufgrund ihres Versicherungsstatus von der Klinik Hirslanden benachteiligt behandelt und abgewiesen werden, hat die Klinik Hirslanden im September 2017 KPMG als neutrale Stelle damit beauftragt, eine Ombudsstelle zu etablieren.
Grundversicherten Patienten, denen aufgrund ihres Versichertenstatus die Aufnahme in die Klinik Hirslanden verweigert wurde oder die eine zu lange Wartezeit melden möchten, können sich seither mit ihrer Beschwerde bei KPMG melden. KPMG registriert diese Beschwerden. Die Fallerledigung mit dem Beschwerdesteller nimmt jeweils die Klinik Hirslanden vor.
KPMG erstellt regelmässig eine anonymisierte Auswertung zugunsten der Öffentlichkeit sowie der verschiedenen Anspruchsgruppen.