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      Steigende Personal-, Energie- und Instandhaltungskosten, neue gesetzliche Anforderungen und ein hoher Investitionsbedarf setzen kommunale Gebührenhaushalte zunehmend unter Druck. Gleichzeitig erwarten Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Antworten: Welche Leistungen werden über die Gebühren finanziert? Warum ist eine Anpassung erforderlich? Und wie wird sichergestellt, dass die Mittel wirtschaftlich und zweckgerichtet eingesetzt werden? Diesen Fragen widmet sich die aktuelle Folge der „Schönhaus-Protokolle – Impulse für eine starke Gemeinde“.


      Die Budgetbesprechung in Schönhaus am Berg sollte kurz werden. Bürgermeisterin Anna hatte nur „Gebührenhaushalte 2027“ auf die Tagesordnung gesetzt. Doch schon nach wenigen Minuten zeigt sich der Kern des Problems.

      „Zu Wasser, Kanal und Abfall kommen immer mehr Rückfragen“, sagt Anna. „Die Menschen wollen wissen, warum die Gebühren steigen. Und manchmal können selbst wir das nicht einfach erklären.“ Finanzleiterin Sabine entgegnet: „Vielleicht sprechen wir zu früh über Gebühren und zu wenig über Kosten.“ Amtsleiter Markus fragt: „Ist das nicht das gleiche?“ – „Nein. Wir kennen unsere Ausgaben. Aber wissen wir auch, was eine Leistung tatsächlich kostet?“

      Sabine nimmt die Wasserversorgung als Beispiel: Strom, Personal, Reparaturen und Abschreibungen seien sichtbar. Weniger sichtbar seien Leistungen des Gemeindeamts wie Gebührenvorschreibungen, Bescheide, Bürgeranfragen, Zahlungskontrolle, Mahnwesen und Vertragsprüfungen.

      „Diese indirekten Leistungen kosten ebenfalls Zeit und Geld“, sagt sie. „Eine verlässliche Kosten- und Leistungsrechnung ordnet sie den verursachenden Leistungen zu.“ Markus fasst zusammen: „Die Gebührenkalkulation beginnt also nicht bei der Gebühr, sondern bei den Kosten.“
       

      Was kostet eine Leistung wirklich?

      Anna fragt: „Woher wissen wir, ob alle relevanten Kosten berücksichtigt sind?“ Sabine antwortet: „Direkte Kosten sind meist leicht erkennbar. Schwieriger sind Gemeinkosten: Verwaltung, Organisation und interne Unterstützungsleistungen.“ Werden diese Aufwendungen übersehen, wird die Leistung zu niedrig bewertet. So geraten Gebührenhaushalte schleichend unter Druck.
       

      Einfaches und doppeltes Jahreserfordernis

      Sabine erklärt einige Begriffe: „Das einfache Jahreserfordernis umfasst vereinfacht die Kosten des laufenden Betriebs, etwa Personal, Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung.“ Beim doppelten Jahreserfordernis geht es zusätzlich um die Zukunft: Leitungen, Fahrzeuge und Anlagen müssen erneuert werden. Wer nur das laufende Jahr betrachtet, riskiert später Finanzierungslücken bei Investitionen und Folgekosten.
       

      Neue Kosten, die früher kaum eine Rolle spielten

      Markus lenkt den Blick auf neue Anforderungen: „Neben Leitungen, Müllcontainern und Kanalspülungen finanzieren wir heute auch Cybersicherheit, Datenschutz und Notfallvorsorge, siehe auch das neue Netz- und Informationssicherheitsgesetz NISG 2026.“ Technische Maßnahmen, Dokumentationen, Risikoanalysen und Schulungen verursachen erhebliche und voraussichtlich steigende Kosten.

      Markus fragt: „Wenn NISG 2026 viele Gemeindebereiche betrifft, welchem Gebührenhaushalt ordnen wir die Kosten zu?“ Sabine sieht darin eine zentrale Frage der kommenden Jahre: Sind es laufende Kosten einzelner Einrichtungen, allgemeine Verwaltungskosten oder Folgekosten gesetzlicher Vorgaben?

      Ähnliches gilt für das Informationsfreiheitsgesetz. Informationen müssen gesucht, geprüft, aufbereitet, dokumentiert und rechtlich beurteilt werden. Das bindet erhebliche Arbeitszeit. Die Zuordnung kann je nach Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Eines aber gilt überall: Ohne belastbare Daten bleibt sie willkürlich.
       

      Die Erkenntnis

      Nach zwei Stunden schließt Anna die Unterlagen. Nicht die Gebührenhöhe war die entscheidende Frage, sondern ob die Gemeinde ihre heutigen und künftigen Kosten kennt. „Wir sollten nicht zuerst fragen: Wie hoch sollen die Gebühren sein? Sondern: Welche Kosten entstehen durch unsere Leistungen – heute und morgen?“ Nicht alle Antworten wurden in der heutigen Besprechung gefunden. Aber die richtigen Fragen liegen jetzt auf dem Tisch.


      Impulse für Ihre Gemeinde:

      • Sind direkte und indirekte Kosten der Gebührenhaushalte vollständig erfasst und nachvollziehbar zugeordnet?
      • Welche Aufwendungen entstehen durch Gebührenvorschreibungen, Bescheide und Bürgeranfragen?
      • Welche zusätzlichen Kosten verursachen NISG 2026 und andere neue Anforderungen?
      • Wie wird der Aufwand für Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz erfasst und zugeordnet?
      • Reicht die Kosten- und Leistungsrechnung für eine belastbare künftige Gebührenkalkulation aus?

      Karin Kovacs

      Partnerin, Tax, Wien

      KPMG Austria

      Michael Klewan

      Partner, Advisory / Accounting Advisory, Wien

      KPMG Austria


      KPMG unterstützt Ihre Gemeinde – praxisnah und wirkungsvoll:

      Unsere Rolle besteht darin, Gemeinden auf dem Weg zu einem transparenten, nachvollziehbaren und zukunftsorientierten Gebührenhaushalt fachlich zu begleiten. Wir schaffen eine belastbare Entscheidungsgrundlage – die Festlegung der Gebühren und die damit verbundenen politischen Entscheidungen bleiben bei den zuständigen kommunalen Organen.

      • Analyse der bestehenden Gebührenhaushalte sowie Identifikation von Finanzierungslücken und Zuordnungsfragen
      • Unterstützung bei der Weiterentwicklung einer praxisgerechten Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich geeigneter Verteilungsschlüssel
      • Ermittlung und verursachungsgerechte Zuordnung direkter Kosten, Gemeinkosten sowie neuer Aufwendungen, etwa aus NISG 2026 oder dem Informationsfreiheitsgesetz
      • Erstellung nachvollziehbarer Gebührenkalkulationen unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs sowie der Komponenten, die im doppelten Jahreserfordernis abzubilden sind
      • Unterstützung bei der Dokumentation und verständliche Aufbereitung der Kosten und Leistungsrechnung

      So wird aus einer schwer erklärbaren Gebührenhöhe ein sachlich begründbares, steuerbares und langfristig tragfähiges Finanzierungskonzept, das die jeweils anwendbaren bundes- und landesrechtlichen Vorgaben sowie insbesondere die Grundsätze der Kostendeckung, Verursachungsgerechtigkeit, Gleichbehandlung und nachvollziehbaren Kalkulation berücksichtigt.


      Öffentlicher Sektor & NPOs

      Lösungsansätze für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
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