Mit dem am 9.10.2026 vorgelegten Legislativvorschlag der Europäischen Kommission könnte sich die öffentliche Beschaffung in Europa grundlegend verändern.
Der wohl weitreichendste Punkt ist die geplante Zusammenführung der bisherigen Richtlinien über öffentliche Aufträge, Konzessionen und Sektorenvergaben in einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung. Für die erfassten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte wären zentrale Regelungen damit künftig unmittelbar anwendbar.
Öffentliche Beschaffung würde damit noch stärker zu einem strategischen Instrument für Innovation, resiliente Lieferketten, Sicherheitsinteressen und europäische Wertschöpfung.