Das Single Resolution Board (SRB) hat im Juli 2026 die finalen operativen Leitlinien zu Analyseberichten zum Geschäftsreorganisationsplan (Business Reorganisation Plan Analysis Reports - BRP AR), ein Feedback Statement zur vorangegangenen Konsultation und die zugehörige quantitative Vorlage veröffentlicht. Die Dokumente konkretisieren, wie Banken ihre operative Fähigkeit zur zeitgerechten Erstellung und Umsetzung eines Geschäftsreorganisationsplans sowie realistische Aussichten auf langfristige Rentabilität nach einem Open Bank Bail-in (OBBI) nachweisen sollen.
Wird eine Bank abgewickelt und das OBBI-Instrument angewendet, muss das Leitungsorgan grundsätzlich innerhalb eines Monats einen Geschäftsreorganisationsplan (GRP) vorlegen; in Ausnahmefällen kann die Frist auf bis zu zwei Monate verlängert werden. Davon zu unterscheiden ist der GRP-Analysebericht als vorbereitendes, fähigkeitsorientiertes Abwicklungsplanungs-Deliverable. Er soll belegen, dass Governance, Prozesse, Daten und Analysen vorhanden sind, um einen GRP im Krisenfall zu erstellen, umzusetzen und zu überwachen und die langfristige Rentabilität nach dem OBBI plausibel darzustellen. Das SRB erwartet, dass ein GRP-Analysebericht insbesondere folgende Themen abdeckt:
- Governance
- Identifizierung der Kernbank
- Szenarioidentifizierung
- Maßnahmen zur Unternehmensreorganisation
- Maximale Reorganisationskapazität (MRK)
Das SRB hat eine klare Vorstellung davon, wie der GRP-Analysebericht als iterativer Prozess erstellt werden soll:
Die finalen Leitlinien bündeln die bereits seit 2021 kommunizierten Erwartungen, schließen erkannte Lücken aus früheren Deliverables und greifen bewährte Praktiken auf. Das begleitende Feedback Statement erläutert, wie das Feedback der Konsultation berücksichtigt wurde. Wesentliche Klarstellungen betreffen insbesondere die Abgrenzung zwischen GRP und GRP-Analysebericht, die optionale (aber empfohlene) quantitative Vorlage, den Anwendungszeitpunkt, die Aktualisierung bei materiellen Änderungen sowie das Zusammenspiel von Kernbank, optimaler Maßnahmenkombination, Sensitivitätsanalyse und maximaler Reorganisationskapazität.
Fähigkeiten und Informationen
Die Leitlinien verfolgen zwei miteinander verbundene Ziele. Banken sollen nachweisen, dass sie die Fähigkeiten besitzen, um
- einen Geschäftsreorganisationsplan zu erstellen und umzusetzen,
- realistische Aussichten auf langfristige Rentabilität nach dem OBBI demonstrieren zu können.
Die Anforderungen sind in den regulären Abwicklungsplanungszyklus zu integrieren. Bis das zuständige Internal Resolution Team (IRT) die Ziele des GRP-Analyseberichts als erfüllt ansieht, müssen Banken ihre Analysen und Prozesse fortlaufend weiterentwickeln, Rückmeldungen des IRT bearbeiten und bestehende Lücken schließen. Dies erfordert eine wiederkehrende Abstimmung mit dem IRT sowie gegebenenfalls umfangreiche Ergänzungen zu Governance-Strukturen, Kernbank, Reorganisationsmaßnahmen, Finanzprognosen und der MRK. Erst nach dieser Bestätigung sind Aktualisierungen grundsätzlich nur noch bei wesentlichen Änderungen oder auf ausdrückliche Anforderung des IRT erforderlich.
Kernbank
Die Kernbank bezeichnet das Mindestset an tragfähigen Aktivitäten und Geschäftsbereichen, welche die abgewickelte Bank am Ende des fünfjährigen Projektionszeitraums voraussichtlich ausübt. Sie ist überwiegend szenariounabhängig und ein konzeptionelles Instrument zur Identifikation von Reorganisationsmaßnahmen. Gemäß den Leitlinien ergibt sie sich aus den Maßnahmen, die zusammen die maximale Reorganisationskapazität erreichen; allerdings müssen in einer Krise nicht sämtliche identifizierten Maßnahmen umgesetzt werden. In die Beschreibung sind mindestens folgende Kategorien aufzunehmen:
- Kritische Funktionen (CEFs oder CFs)
- Kern- und Nicht-Kern-Geschäftsbereiche (CBLs)
- Rechtseinheiten, einschließlich:
- Wesentliche juristische Personen (MLEs)
- Relevante juristische Personen (RLEs)
- Key Liquidity Entities (KLEs)
- Dienstleistungsmodelle, einschließlich
- Managementinformationssysteme (MIS)
- Finanzmarktinfrastruktur (FMIs)
- Geografische Präsenz und rechtliche Zuständigkeit
- Niederlassungen
- Anzahl der Vollzeitäquivalente (FTEs)
Sanierungsoptionen/Reorganisationsmaßnahmen
Die Leitlinien verlangen einen Katalog glaubwürdiger und umsetzbarer Reorganisationsmaßnahmen. Ausgangspunkt sind geeignete Optionen aus dem aktuellen Sanierungsplan; soweit diese nicht ausreichen, sind ergänzende Reorganisationsmaßnahmen zu identifizieren. Nicht glaubwürdige, nicht umsetzbare oder für die langfristige Rentabilität beziehungsweise die Kernbank nicht relevante Maßnahmen sollen ausgeschlossen werden. Der Prozess umfasst insbesondere:
- Ermittlung von Hindernissen/Einschränkungen
- Quantifizierung/Schätzung der jährlichen finanziellen Auswirkungen
- Erstellung einer Matrix und Auswahl einer optimalen Kombination von Reorganisationsmaßnahmen
Governance
Das SRB erwartet einen Mindestumfang an Informationen und Elementen, die für die Dokumentation der Governance erforderlich sind. Dies umfasst auch die Prozesse nach dem ersten Entwurf des GRP.
Darüber hinaus legt die neue Leitlinie fest, welche Informationen für jedes Element zu dokumentieren sind
- Liste der Stakeholder:innen,
- Verbindungen/Wechselwirkungen zwischen den Stakeholder:innen,
- Aufgaben/operative Schritte,
- Prozess zur Erstellung eines Fortschrittsberichts.
Maximale Reorganisationskapazität (MRK)
Da die Leitlinien dem Thema MRK ein ganzes Kapitel widmen, hat das SRB diese eindeutig als einen Schwerpunktbereich identifiziert. Zu den Erwartungen gehören Erläuterungen der zugrunde liegenden Begründungen und der Schwellenwerte, wie zum Beispiel:
- Eine Sensitivitätsanalyse für Reorganisationsmaßnahmen / zur Berechnung der MRK
- Der Schwerpunkt des MRK liegt auf der Eigenkapitalrendite (RoE) und dem Aufwands-Ertrag-Verhältnis (CIR)
- Konkrete RoE- und CIR-Schwellenwerte, welche die Rentabilität definieren (zwischen 8–10 % RoE und 50–60 % CIR)
Quantitative Vorlage
Zur strukturierten Darstellung der quantitativen Elemente hat das SRB eine Excel-Vorlage veröffentlicht. Ihre Verwendung ist nicht verpflichtend, wird aber zur Sicherstellung von Vollständigkeit und Konsistenz ausdrücklich empfohlen. Banken können ein anderes Format verwenden oder die Angaben unmittelbar in den GRP-Analysebericht integrieren, müssen dann jedoch eine gleichwertige quantitative Analyse liefern. Die Vorlage umfasst acht Tabellenblätter und unterstützt drei Säulen:
- Quantitative Beschreibung der Kernbank
- Darstellung realistischer Prognosen für die Erreichung der (langfristigen) Rentabilität nach dem OBBI
- Quantifizierung des MRK
Neben den Informations- und Übersichtsblättern stehen fünf Arbeitsblätter im Mittelpunkt:
- Die erste Registerkarte "Entity View", in der die verschiedenen Elemente der Kernbank (kritische Funktionen, Kerngeschäftsbereiche, geografische Präsenz, Filialen und Vollzeitäquivalente) dokumentiert werden.
- Die nächste Registerkarte bietet die Möglichkeit, die Reorganisationsmaßnahmen zu beschreiben und deren Auswirkungen auf die verschiedenen quantitativen Kennzahlen (GuV, RoE, CIR, CET1, TCR, RWA, LCR) zu dokumentieren.
- Die Registerkarte „Compatibility“ bietet eine Kompatibilitätsmatrix für die von der Bank identifizierten Reorganisationsmaßnahmen. Es gibt drei verschiedene Kategorien (inkompatibel, teilweise kompatibel und vollständig kompatibel), die von der Bank ausgefüllt werden sollten.
- Die Registerkarte „Balance Sheet“ zeigt die Auswirkungen der Reorganisation über einen Zeitraum von fünf Jahren.
- Die Registerkarte „Financial Projection“ wurde erstellt, um die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung, den optimalen Kombinations-/Umsetzungsplan und die Sensitivitätsanalyse zu dokumentieren.
Implikationen für Banken
- Prüfen Sie den bestehenden GRP-Analysebericht gegen die neu veröffentlichten operativen Leitlinien und schließen Sie inhaltliche sowie prozessuale Lücken im normalen Abwicklungsplanungszyklus.
- Richten Sie eine krisentaugliche GRP-Governance mit festgelegten Zuständigkeiten, Zeitplänen, MIS, Eskalationswegen und halbjährlicher Fortschrittsberichterstattung an die Abwicklungsbehörden ein.
- Ermitteln Sie die optimale Kombination von Reorganisationsmaßnahmen mit Zeitplänen und Auswirkungen auf die Kennzahlen (RoE, CIR, CET1, TCR, RWAs, LCR).
- Entscheiden Sie bewusst über die Nutzung der quantitativen Vorlage. Wird ein alternatives Format gewählt, ist sicherzustellen, dass die quantitative Analyse vollständig und mit dem GRP-Analysebericht konsistent ist und den gesamten fünfjährigen Projektionszeitraum abdeckt. Die Analyse sollte die zugrunde liegenden Annahmen, die jährlichen Auswirkungen der Reorganisationsmaßnahmen sowie die daraus resultierenden Effekte auf die langfristige Rentabilität und die MRK transparent dokumentieren.
Die Umsetzung der operativen Leitlinien erfordert eine umfassende Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender GRP-Analyseberichte im laufenden Abwicklungsplanungszyklus. Banken müssen inhaltliche und prozessuale Lücken schließen und Rückmeldungen des IRT berücksichtigen, bis dieses die Anforderungen als erfüllt ansieht.
Das SRB hat die finalen operativen Leitlinien, das Feedback Statement zur Konsultation und die quantitative Vorlage für GRP-Analyseberichte im Juli 2026 veröffentlicht: Operational Guidance on Business Reorganisation Plan Analysis Reports and Quantitative Template.
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