Steuerliche Neuerungen in Deutschland

Tax News – KMU Oktober 2025

Tax News – KMU Oktober 2025

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Investitionssofortprogramm 2025

Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (Investitionssofortprogramm 2025) wurde im Sommer 2025 ein milliardenschweres steuerliches Entlastungspaket umgesetzt, mit dem unternehmerische Investitionen in Deutschland gefördert und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt werden soll. Für die Unternehmen soll in den kommenden Jahren außerdem Planungssicherheit  geschaffen werden. Ausgewählte Maßnahmen sind nachfolgend im Überblick dargestellt. Ähnlichkeiten zu den Vorhaben in Österreich sind jedenfalls erkennbar.

Degressive Abschreibung bis zu 30 %

Durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) für Investitionen in bewegliche Anlagegüter zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 kommt es anstatt der linearen AfA zu einer degressiven AfA von bis zu 30 % pro Jahr. Die 30 %-ige Abschreibung gilt im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung - in den darauffolgenden Jahren beträgt die AfA bis zu 30 % des jeweiligen Restbuchwerts. Anwendbar ist die degressive AfA nur für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie Maschinen und technische Anlagen. Für Gebäude oder immaterielle Wirtschaftsgüter ist sie nicht zulässig.

Förderung der Elektromobilität

Für zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 neu angeschaffte, reine Elektrofahrzeuge gibt es eine besondere Abschreibungsmöglichkeit: die arithmetisch-degressive AfA. Diese sieht gestaffelte Abschreibungssätze über 6 Jahre gemäß der folgenden Aufstellung vor:

Abschreibungssätze nach Jahr
Jahr Abschreibungssatz in % der Anschaffungskosten
Anschaffungsjahr 75 %
Jahr 2 10 %
Jahr 3 5 %
Jahr 4 5 %
Jahr 5 3 %
Jahr 6 2 %

Diese besondere steuerliche Förderung gilt für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge des Betriebsvermögens (Pkw, E-Nutzfahrzeuge, Lkw, Busse) und soll zur Flottenelektrifizierung beitragen, also das Ersetzen von traditionellen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor innerhalb einer Flotte (Lkw, Pkw etc.) fördern. Außerdem wird die steuerliche Behandlung von elektrischen Dienstwagen in der Lohnverrechnung verbessert.

Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes

Derzeit beträgt die nominelle Körperschaftsteuer in Deutschland 15 %. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 5,5 % und eines durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes von 400 % kommt es zu einer gesamten Steuerbelastung von knapp 30 %. Der nominelle Körperschaftsteuersatz wird gesenkt und verläuft in den nächsten Jahren wie in der folgenden Tabelle dargestellt:

Körperschaftsteuersätze nach Jahr
Jahr Körperschaftsteuersatz
Bis 2027 15 %
2028 14 %
2029 13 %
2030 12 %
2031 11 %
2032 10 %

Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne

Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben bereits seit einiger Zeit die Möglichkeit, von einem ermäßigten festen Steuersatz auf thesaurierte (d. h. nicht entnommene) Gewinne zu profitieren. Der darauf anzuwendende Thesaurierungssteuersatz beträgt aktuell 28,25 % und ersetzt den progressiven Tarif. Der ermäßigte Einkommensteuersatz für einbehaltene Gewinne knüpft an die schrittweise Körperschaftsteuersenkung an, um die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften zu erhalten. Die Thesaurierungssteuersätze für die nächsten Jahre stellen sich wie folgt dar:

Thesaurierungssteuersätze nach Jahr
Jahr Thesaurierungssteuersatz
Bis 2027 28,25 %
2028 und 2029 27 %
2030 und 2031 26 %
Ab 2032 25 %

Forschungszulage: Steuerliche F&E-Förderung

Um Investitionen in Forschung & Entwicklung (F&E) zu fördern, wird die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage ab 1.1.2026 erhöht. Die maximal berücksichtigungsfähigen Aufwendungen pro Unternehmen erhöhen sich von EUR 10 Mio. auf EUR 12 Mio. pro Jahr. Außerdem wird der Förderkatalog erweitert und das Verfahren vereinfacht.