IBAN-Namensabgleich ab Oktober 2025
Tax News – KMU September 2025
Tax News – KMU September 2025
Die neue Sicherheitsmaßnahme bei Echtzeitüberweisungen
Im gesamten europäischen Wirtschaftsraum sollen Echtzeitüberweisungen zum Standard werden. Die EU hat sich als Ziel gesetzt, dass ab Juli 2027 alle Banken in EU-Ländern (auch jene ohne Euro) Euro-Echtzeitüberweisungen versenden und empfangen können und eine Empfänger-Verifizierung anbieten sollen.
Ein Meilenstein auf dem Weg dorthin ist, dass ab Oktober 2025 alle Banken im Euroraum in der Lage sein müssen, Echtzeitüberweisungen zu empfangen und zu versenden und als Sicherheitsmaßnahme den Namen und die IBAN des Empfängers abgleichen müssen. Für diesen Abgleich dürfen Banken keine zusätzlichen Gebühren verlangen.
Im Rahmen des Empfängerabgleichs wird bei jeder Überweisung automatisch der eingegebene Empfängername mit dem der eingegebenen IBAN zugeordneten Kontonamen abgeglichen und das Ergebnis angezeigt. Bei leichten Tippfehlern oder nahezu gleicher Übereinstimmung wird der vermutete richtige Name zur Kontrolle angezeigt, um Zahlendreher oder Tippfehler zu vermeiden. Wird keine Übereinstimmung erkannt, wird die überweisende Person gewarnt. Die Überweisung kann jedoch trotzdem durchgeführt werden. Lautet ein Konto auf mehrere Personen, genügt es, eine dieser Personen anzugeben.
Wenn es zu einer Fehlüberweisung kommt, weil die Bank den Empfängerabgleich nicht oder fehlerhaft durchführt, haftet sie für die dadurch entstandenen finanziellen Verluste. Wird von dem:der Kund:in die Zahlung trotz Warnhinweises durchgeführt, unterliegt die Bank nicht der Haftung für finanzielle Verluste.