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Nach einer langen, politisch unklaren Phase wurde Ende 2022 die EU-Richtlinie zur Implementierung der Globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) verabschiedet. Den auf das BEPS-Projekt der OECD zurückgehenden Neuerungen liegen Musterregelungen zugrunde, die kurz vor Weihnachten 2021 von der OECD vorgestellt wurden und die im Hinblick auf die Komplexität über die bisherigen BEPS-Maßnahmen (z.B. Hinzurechnungsbesteuerung, Zinsschranke etc.) weit hinausgehen. Ziel dieser Regelungen ist es, eine globale effektive Mindestbesteuerung von 15 % sicherzustellen und damit aggressive Steuergestaltungen unattraktiv zu machen.

Inhaltsübersicht: 

Welche Unternehmen sind von der Mindestbesteuerung betroffen?

Betroffen sind all jene Unternehmen, die zu einer multinationalen Gruppe mit weltweit mindestens EUR 750 Millionen konsolidiertem Jahresumsatz gehören. Die Mindestbesteuerung soll durch eine Ergänzungssteuer (top-up tax) sichergestellt werden. Zu diesem Zweck wird zunächst der effektive Steuersatz (effective tax rate, ETR) sämtlicher in einem Staat ansässigen Konzerngesellschaften (jurisdictional blending) ermittelt und mit dem Mindeststeuersatz von 15 % verglichen. Liegt der effektive Steuersatz in einer Jurisdiktion oder mehreren Jurisdiktionen unter dem Mindeststeuersatz, wird für die betroffenen Jurisdiktionen eine Ergänzungssteuer in jener Höhe fällig, die für das Erreichen der Mindestbesteuerung erforderlich ist. 

Umsetzungsstand – Pillar-II-Tracker & nationales Recht

Eine der zahlreichen Herausforderungen für betroffene Unternehmen besteht darin, die rechtlichen Entwicklungen in all jenen Ländern, in denen der Konzern tätig ist, zu verfolgen, um etwaige Implikationen rasch zu identifizieren und zu adressieren. KPMG hat zu diesem Zweck einen „Pillar-II-Tracker“ entwickelt, der einen Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand sowie jüngste und zu erwartende Rechtsänderungen gibt: Pillar-II-Tracker

In Österreich wurden die Pillar-II-Regelungen mit dem Mindestbesteuerungsgesetz und der CbCR-Safe-Harbour-V in nationales Recht umgesetzt

Wesentliche Neuerungen durch die globale Mindestbesteuerung

  • IFRS als (häufige) Ausgangsbasis: Mit der globalen Mindestbesteuerung wird ein neuartiges Steuerregime geschaffen, das sich vom bisherigen Körperschaftsteuerrecht deutlich unterscheidet. Ausgangsbasis ist z. B. der Rechnungslegungsstandard des Konzernabschlusses, sodass den IFRS in der Steuerpraxis eine wesentlich zentralere Bedeutung zukommen wird.
  • Loslösung vom nationalen Steuerrecht: Um eine einheitliche Definition des Effektivsteuersatzes zu gewährleisten, löst sich die globale Mindestbesteuerung weitgehend vom nationalen Körperschaftsteuerrecht. Ähnlich der in Österreich bekannten Mehr-Weniger-Rechnungen sehen die Musterregelungen mehr als 100 Anpassungen vor, die es vorzunehmen gilt.
  • Latente Steuern: Diese Anpassungen betreffen nicht nur den Gewinn/Verlust (häufig nach IFRS), sondern auch den bilanziell ausgewiesenen Steueraufwand inklusive der latenten Steuern, deren Verständnis damit zukünftig auch aus rein steuerrechtlicher Sicht von großer Relevanz sein wird.
  • Safe Harbours: Teilweise sind auch Erleichterungen („safe harbours“) vorgesehen. Besonders relevant ist der temporäre CbCR-Safe-Harbour, bei dem eine enge Anlehnung an das Country-by-Country-Reporting erfolgt, dem dadurch künftig eine noch größere praktische Relevanz zukommen wird. 

Praktische Herausforderungen durch GloBE/Pillar II

  • Konzernrechnungslegungs- und -konsolidierungsprozess: Da Ausgangsbasis der Berechnungen die Finanzdaten basierend auf dem Konzernrechnungslegungsstandard sind, kommt dem Konzernrechnungslegungs- und -konsolidierungsprozess zukünftig auch eine große steuerliche Bedeutung zu. GloBE/Pillar II zwingt Unternehmen zu prüfen, ob es einer Anpassung dieser Prozesse bedarf.
  • Datenaufbereitung: Viele Daten, die zur Berechnung des Effektivsteuersatzes benötigt werden, sind nicht „auf Knopfdruck“ verfügbar. Es gilt daher zu untersuchen, wie diese Daten effizient und möglichst automatisiert generiert und aufbereitet werden können.
  • Abteilungsübergreifendes Projekt: Um die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können, bedarf es einer noch engeren Zusammenarbeit und Abstimmung der Steuer-, (Konzern-) Rechnungslegungs- und wohl auch IT-Abteilungen innerhalb eines Konzerns.
  • Länderübergreifendes Projekt: Trotz der globalen Ausrichtung erheben viele Staaten die allenfalls anfallende Ergänzungssteuer bei den im eigenen Territorium belegten Konzerneinheiten. Dadurch wandert die Verantwortung für Pillar II zu den Tochtergesellschaften, die es zu informieren, zu koordinieren und zu unterstützen gilt. 

Projektansatz zur Entwicklung einer unternehmensspezifischen GloBE/Pillar-II-Strategie

Bei der Entwicklung einer unternehmensspezifischen GloBE/Pillar-II-Strategie bietet sich folgende Vorgehensweise an, wobei wir Sie in jeder Phase gerne individuell unterstützen:

  • Vorbereitungsphase: Zunächst gilt es, eine inhaltliche Analyse vorzunehmen; sich also mit den Pillar-II-Regelungen im Detail auseinanderzusetzen und ein Verständnis für diese zu bekommen. Wir bieten zu diesem Zweck einen Workshop an, im Rahmen dessen wir Ihnen diese Grundlagen näherbringen. Basierend darauf kann eine Betroffenheitsanalyse vorgenommen werden, um zu prüfen, ob und wenn ja, inwieweit eine Gefahr besteht, dass eine Ergänzungssteuer anfällt. Dabei gilt es zunächst, die Anwendbarkeit der Safe-Harbour-Regelungen zu prüfen. Wir bieten Ihnen zu diesem Zweck ein vergleichsweise simples Excel-Sheet, auf Wunsch aber gerne auch eine ausgereiftere Lösung an, dessen/deren Anwendung wir im Rahmen eines Workshops erläutern. Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse sollten im Rahmen einer Ursachenanalyse untersucht und ggf. sollte überlegt werden, ob es Wege (z. B. Restrukturierungen, Bilanzpolitik, GAAP-Shopping etc.) gibt, die Ergänzungssteuer zu vermeiden.
  • Implementierungsphase: Basierend auf diesen Vorbereitungen ist zunächst zu klären, ob die existierenden Reporting Packages für Zwecke der Konzernabschlusserstellung als Ausgangsbasis für Pillar II ausreichen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies oftmals nicht der Fall ist, weil z. B. bestimmte Buchungen erst auf Konzernebene erfolgen (z. B. IFRS 16) oder Buchungen im Reporting Package enthalten sind, die in einem Einzelabschluss nicht enthalten wären (z. B. PPA). Aus diesem Grund ist eine „Gap Analyse“ vorzunehmen, welcher Anpassungen es bedarf, um aus dem Reporting Package die Ausgangsbasis für die Pillar-II-Berechnungen gewinnen zu können. Im nächsten Schritt gilt es zu klären, welche der für die Pillar-II-Anpassungen erforderlichen Daten in den existierenden Systemen bereits zur Verfügung stehen und inwieweit es Anpassungsbedarf (z. B. Einführung zusätzlicher Konten oder eines eigenen Ledgers, Erstellung interner Fragebögen zur Erhebung von Daten) gibt. Für beide Themengebiete ist auch zu bedenken, wie die GloBE-Ermittlung in den bereits existierenden Reportingprozess integriert werden kann. Gerne präsentieren wir Ihnen dabei die derzeit am Markt verfügbaren Softwarelösungen und unterstützen bei der Auswahl der für Sie passenden Lösung sowie deren Integration in das bestehende IT-System.
  • Anwendungsphase: Die Anwendung betrifft nicht ausschließlich das rechtzeitige und korrekte Einreichen der Steuererklärungen. Vielmehr wird sich die globale Mindestbesteuerung auch auf die Finanzberichterstattung auswirken; zum einen in jenen Fällen, in denen mit einer Ergänzungssteuer zu rechnen ist, sodass es einer entsprechenden Erhöhung des Steueraufwands bedarf. Zum anderen kann es aber auch zu Nachfragen von Stakeholdern oder der Öffentlichkeit kommen, wie das jeweilige Unternehmen mit dem Thema GloBE umgeht. 

Arbeitspakete

Auf Basis dieses Projektansatzes bieten sich diverse Arbeitspakete an, bei deren Abarbeitung wir Sie gerne unterstützen:

Projekte im Zusammenhang mit Pillar II erfordern in der Regel individuelle Lösungen, die auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sein sollten. Unser Team besteht aus Expert:innen in den Bereichen Rechnungslegung, Reporting und Steuerrecht und verfolgt einen fächerübergreifenden Projektansatz. Durch die Entwicklung eigener Technologien und Kollaborationen mit Softwareanbietern unterstützen wir Ihr Projekt mit innovativen Lösungen. Dabei docken wir an Ihrer vorhandenen Infrastruktur an, sodass ein umfangreicher Umbau des bestehenden IT-Systems in der Regel nicht notwendig ist. Sie profitieren zudem von unserem internationalen Netzwerk. Mit diesem arbeiten wir eng zusammen, um die Anforderungen der für Sie relevanten Länder zu erfüllen.


Literatur zum Thema Pillar II

Coverbild Linde Verlag SWK zum Mindestbesteuerungsgesetz

Bei Pillar II handelt es sich um ein völlig neuartiges und eigenständiges Regelwerk, das literarisch noch kaum erschlossen ist. Wir haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, zur Aufarbeitung dieses überaus praxisrelevanten Steuerrechtsgebietes beizutragen. Daher haben wir zum einen die wesentlichen Bausteine des österreichischen Mindestbesteuerungsgesetzes im Rahmen eines beim Linde Verlag erschienenen Sammelbandes zusammengefasst:

  • Zöchling/ Dziurdź/Marchgraber, Globale Mindestbesteuerung: Welche Unternehmen sind betroffen?, SWK 2022, 13.
  • Dziurdź/Marchgraber/Strimitzer, Globale Mindestbesteuerung: Ist Österreich ein Niedrigsteuerland?, SWK 2022, 564.
  • Dziurdź/Marchgraber, GloBE: Why a Nominal Tax Rate of More Than 15% Might Not Be Enough, Bulletin for International Taxation 2022, 510.
  • Marchgraber, Die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) auf Privatstiftungen, RdW 2022/288, 359.
  • Zöchling/Marchgraber, Globale Mindestbesteuerung: Ausblick und Umsetzungsüberlegungen (gemeinsam mit DDr. Hans Zöchling), SWK 2022, 728.
  • Marchgraber, Die Erhebungsformen der Globalen Mindestbesteuerung, SWK 2023, 337.
  • Marchgraber, Die Safe Harbours der Globalen Mindestbesteuerung, SWK 2023, 460.
  • Marchgraber, Umgründungen in der Globalen Mindestbesteuerung, SWK 2023, 655.
  • Zöchling/ Dziurdź/Marchgraber, GloBE / Pillar II: Praktische Auswirkungen auf Unternehmen in Österreich, in Hohenwarter/Kirchmayr/Kronberger/Mayr (Hrsg) Handbuch zur Globalen Steuerreform (2023) 97.
  • Dziurdź/Marchgraber, Die Berechnung der effektiven Steuerbelastung bei Pillar II aus österreichischer Perspektive, in Fraberger/Plott/Walter (Hrsg) Gegenwart und Zukunft des Konzernsteuerrechts, FS Zöchling (2022) 369.
  • Marchgraber, Transparente Rechtsträger in der Globalen Mindestbesteuerung, SWK 2023, 903.
  • Marchgraber, Die Übergangsregelungen der Globalen Mindestbesteuerung, SWK 2023, 1053.
  • Marchgraber, Beteiligungen in der Mindestbesteuerung, taxlex 2023, 368.
  • Brugger/Marchgraber, Kommentierung der §§ 38, 39, 40, 41 und 80, in Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg) MinBestG (2024).
  • Dziurdź/Marchgraber, Computation of GloBE Income or Loss: Allocation of Income or Loss Between a Main Entity and a Permanent Establishment, and From a Flow-Through Entity, in Grilli/Weber (Hrsg) Annotations on the OECD Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar 2) (2024) 161.
  • Marchgraber, Aktuelle Praxisfragen zum MinBestG, RdW 2024, 68.
  • Marchgraber, Die Anwendung des § 18 MinBestG bei Personengesellschaftsanteilen, ÖStZ 2024, 211.
  • Marchgraber, Die Mindeststeuerumlage, SWK 2024, 433.
  • Marchgraber, Währungsfragen des MinBestG, SWK 2024, 895.
  • Marchgraber, Die Auswirkungen des MinBestG auf Privatstiftungen, ZFS 2024, 84.
  • Marchgraber, Zur Strafbestimmung des § 75 MinBestG, ZSS 2024, in Druck.