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      Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 18. Juli 2024 den Sammel-Änderungsstandard (Annual Improvements to IFRS Accounting Standards—Volume 11) veröffentlicht. Er enthält Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7.

      Die jährlichen Verbesserungen des IASB beschränken sich auf Änderungen, die entweder den Wortlaut eines IFRS-Standards klarstellen oder relativ geringfügige unbeabsichtigte Konsequenzen, Versehen oder Konflikte zwischen Anforderungen in den Standards korrigieren.

      Die in den Annual Improvements enthaltenen Änderungen betreffen:

      • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften durch einen Erstanwender
      • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben:
        • Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung
        • Angabe bei Abweichungen zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis
        • Angaben zum Kreditrisiko
      • IFRS 9 Finanzinstrumente:
        • Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten
        • Transaktionspreis
      • IFRS 10 Konzernabschlüsse - Bestimmung eines "de facto Agenten"
      • IAS 7 Kapitalflussrechnung – Anschaffungskostenmethode.

      Diese Änderungen sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2026; eine frühere Anwendung ist zulässig.

      Die Pressemitteilung des IASB finden Sie hier: IASB Pressemitteilung

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

      Alexander Gall

      Partner, Audit, Linz

      KPMG Austria

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