Mit 1. Oktober 2023 ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in seiner Pilotphase in Kraft getreten. Unternehmen müssen von nun an vierteljährlich darüber Auskunft erteilen, wie viel CO2 sie mit den unter CBAM fallenden Gütern in die europäische Union importieren, ab 2026 müssen Zertifikate pro eingeführter Tonne CO2 erworben werden.
CBAM ist eng mit dem EU-ETS-Mechanismus verwoben und bildet einen integralen Bestandteil europäischer Klimapolitik. Nicht nur innerhalb der Union emittiertes CO2 wird bepreist, sondern indirekt auch jenes aus Drittstaaten – damit soll die Abwanderung von Industriezweigen mit hohen Emissionen vermieden werden. Vorläufig betroffene Wirtschaftssektoren sind Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
Im Talk mit Sandra Pichler (Global Supply Risk and Governance Managerin, Umdasch Group) und Markus Oyrer (Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik) geben die KPMG Partnerinnen Katharina Schönauer und Esther Freitag einen Überblick über CBAM und erläutern das weitere Vorgehen, um den jetzigen und zukünftigen Verpflichtungen nachzukommen.
Dabei werden unter anderem folgende Fragen zum Thema „CBAM – Klimaschutz durch faire Wettbewerbsbedingungen“ näher beleuchtet:
- Was ist CBAM und wer ist betroffen?
- Wie unterscheidet sich die Übergangsphase von der Bepreisungsphase?
- Wie bereiten sich Unternehmen vor, um Compliance mit der CBAM-Verordnung zu erreichen?
- Welche Informationen müssen Importeure künftig mit ihren Produzenten austauschen?