Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und ESRS-Entwürfe
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EU-Rat und EU-Parlament geben grünes Licht für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und EFRAG veröffentlicht finale ESRS-Entwürfe
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament hatten bereits eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt. Die CSRD wird die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ablösen und ua eine deutliche Ausweitung der betroffenen Unternehmen, eine Konkretisierung und Erweiterung der Berichtsinhalte sowie die externe Prüfungspflicht mit sich bringen.
Nachdem das Europäische Parlament am 10. November 2022 mit großer Mehrheit auch formal für die Verabschiedung der Richtlinie gestimmt hatte, wurde diese am 28. November 2022 nun auch vom Europäischen Rat angenommen. Der Rechtsakt gilt damit als angenommen.
Zusätzlich hat am 23. November 2022 die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Entwicklung eines ersten Sets an Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, nach Einarbeitung der Kommentare aus der öffentlichen Konsultation, abgeschlossen. Die EU-Kommission hat nun die finalen ESRS-Entwürfe gemäß Art 29b der Bilanz-Richtlinie idF CSRD zu prüfen, und ggf in einem nächsten Schritt als delegierten Rechtsakt Juni 2023 anzunehmen.