Ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften
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Richtlinie zur Gewährleistung ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften
Im EU-Amtsblatt vom 7. Dezember 2022 ist die Richtlinie (EU) 2022/2381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen veröffentlicht worden.
Mit der Richtlinie 2022/2381 wird das Ziel verfolgt, eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften zu erreichen. Es werden wirksame Maßnahmen festgelegt, die raschere Fortschritte in diesem Bereich gewährleisten sollen, wobei börsennotierten Gesellschaften ausreichend Zeit eingeräumt wird, um die notwendigen Vorkehrungen zu diesem Zweck zu treffen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für börsennotierte Gesellschaften eines der folgenden Ziele gilt und bis zum 30. Juni 2026 zu erreichen ist:
- das unterrepräsentierte Geschlecht stellt mindestens 40 % der nicht geschäftsführenden Direktoren;
- das unterrepräsentierte Geschlecht stellt mindestens 33 % aller Direktoren, wozu die Posten der geschäftsführenden und der nicht geschäftsführenden Direktoren zählen.
Weiterführende Informationen können Sie der Richtlinie, die am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt, entnehmen.