Was hat Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG Reporting) mit Steuern zu tun?
Tax News 06-07/2021
Tax News 06-07/2021
Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG Reporting) und Steuern: 66 % der österreichischen Unternehmen orientieren sich bei der Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). GRI Standard 207 „Tax“ verpflichtet Unternehmen ab dem Jahr 2021 zur Berichterstattung über Steuerkonzept, Tax Governance, Stakeholdermanagement und Country-by-Country Reporting. Die Veröffentlichung der geforderten Angaben aus dem Steuerbereich in dieser Detailtiefe ist neu. Ein Steuerkontrollsystem (SKS) ist für eine erfolgreiche Umsetzung hilfreich.
Wer ist betroffen?
In der EU sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen seit 2017 zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Durch die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die Berichtspflicht auf alle große Unternehmen sowie alle Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind (kapitalmarktorientierte Unternehmen) ausgeweitet. Für kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen (listed SMEs) wurde eine „phasing-in“ Periode von drei Jahren geschaffen. Ausgenommen von den Berichtspflichten sind kapitalmarktorientierte Kleinstgesellschaften.
Was ist in Bezug auf Steuern zu berichten?
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden regelmäßig internationale Rahmenwerke verwendet. Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine der bedeutendsten Organisationen, die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht (66 % der Unternehmen in Österreich orientieren sich an den GRI Standards). Die themenspezifischen Standards umfassen die 3 Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Soziales (ESG-Faktoren).
Steuern finden sich in allen 3 Säulen der ESG Faktoren wieder:
- Environmental: Umweltsteuern, Umweltabgaben, steuerliche Förderungen
- Social: Wie viel Steuern zahlt das Unternehmen („fair share“)? Wie transparent ist das Unternehmen in Bezug auf Steuern? Wie ist die Haltung des Unternehmens in Bezug auf Steuern?
- Governance: Wie ist das Unternehmen in Bezug auf Steuern organisiert?
Der neue GRI Standard 207 „Tax“ ist ab 2021 für alle Unternehmen relevant, die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI Standards erstellen und verpflichtet zur Berichterstattung zu steuerlichen Themen in den folgenden 4 Bereichen:
- Steuerkonzept: beinhaltet die Beschreibung des generellen Umgangs mit dem Thema Steuern, der Steuerstrategie (inklusive Verknüpfung mit der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie) sowie des Ansatzes zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
- Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement: zielt auf die Darstellung des unternehmensweiten effektiven Steuermanagements und Kontrollsystems ab:
Wer ist für die Einhaltung der Steuerstrategie verantwortlich?
Wie werden Steuerrisiken identifiziert, verwaltet und überwacht?
Wie wird die Einhaltung der Tax Governance und des Control Frameworks überwacht? - Stakeholdermanagement: beinhaltet Angaben zum Ansatz hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden sowie hinsichtlich der politischen Einflussnahme zu Steuerfragen. Ebenso ist der Umgang mit Bedenken von internen und externen Stakeholdern zu beschreiben.
- Country-by-Country Reporting (länderbezogene Berichterstattung): beinhaltet die Offenlegung einer Vielzahl von Informationen für alle Steuerhoheitsgebieten, in denen das Unternehmen tätig ist (u.a. Haupttätigkeit, Anzahl der Angestellten, Ergebnis, Höhe der gezahlten und entstandenen Ertragsteuern sowie Erläuterungen der Differenzen zwischen dem effektiven Steuersatz und dem Regelsteuersatz).
Gibt es davon Ausnahmen?
Die Angaben nach GRI Standard 207 sind erforderlich, wenn Steuern ein wesentliches Thema darstellen. Aus Sicht der Stakeholder wird die Zahlung angemessener Steuern („fair share“) als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmens („good corporate citizen“) gesehen. Damit werden entsprechende Informationen in der Regel zu einem wesentlichen Thema.
Wie können Sie den neuen Standard erfolgreich umsetzen?
Die in den Bereichen 1-3 des Standards geforderten Angaben decken sich zum Großteil mit den erforderlichen Inhalten eines Steuerkontrollsystems gemäß österreichischem Standard. Ein Steuerkontrollsystem ist daher für eine erfolgreiche Umsetzung des Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung hilfreich.
Das Country-by-Country Reporting oder auch zB die verpflichtenden Anhangsangaben für Kreditinstitute stellen für den 4. Bereich des Standards eine gute Ausgangsbasis dar.
Ausblick und Auswirkungen für die Praxis:
Unternehmen, deren Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den GRI Standards basiert, werden sich schon im Jahr 2021 mit dem neuen GRI Standard 207 „Tax“ auseinandersetzen müssen. Es ist davon auszugehen, dass das Thema Steuern in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Jahr zu Jahr wesentlicher wird und die Anwendung des GRI Standards 207 „Tax“ in Zukunft zunimmt.
Der dabei vorgesehene Umfang sowie die Detailtiefe der Angaben betreffend Steuern ist neu und wird viele Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Ein Steuerkontrollsystem hilft bei Umsetzung des neuen Standards.
Durch die Überarbeitung der EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CRSD) wird zudem der Kreis der „berichtspflichtigen“ Unternehmen ab dem Jahr 2023 erheblich ausgeweitet.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer praktischen Erfahrung bei der Verbindung von Nachhaltigkeit und Steuern.