Maßnahmenpakete „Sustainable Finance“
Der Klimawandel und andere Umweltrisiken stellen heute eine der bedeutendsten globalen Risiken dar. Länder und private Akteure verpflichten sich zunehmend dazu, Anstrengungen zu unternehmen, die 2015 gesetzten Ziele des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen zu Sustainable Development Goals bis 2030 zu erreichen.
Daraus resultierend wurde die EU-Kommission tätig mit dem EU-Aktionsplan für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums („Sustainable Finance“). Ziel ist die Förderung von nachhaltigen Investitionen zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens.
Ziele des EU-Aktionsplans sind:
Orientierung der Finanzflüsse in Richtung nachhaltige Investitionen, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen:
Mit der Entwicklung eines einheitlichen EU-Klassifikationssystems (Taxonomie) wird definiert, was unter einer „nachhaltigen Investition“ zu verstehen ist. Darauf aufbauend soll ein EU-Ecolabel für „grüne“ Finanzdienstleistungen und ein EU-Green Bond Standard normiert werden, um Anlegern den Zugang zu nachhaltigen Produkten zu erleichtern.
Förderung der Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit:
Die Transparenz von Unternehmen ist eine Grundvoraussetzung, damit Finanzmarktteilnehmer die langfristige Wertschöpfung von Unternehmen und Nachhaltigkeitsrisiken angemessen bewerten können. Verstärkte Berichtspflichten der Emittenten sollen daher sicherstellen, dass Investoren bei Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen können.
Bewältigung der finanziellen Risiken, die sich aus Klimawandel, Naturkatastrophen, Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben:
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Risikomanagement der Finanzmarktakteure wird als entscheidend erachtet. Pflichten für institutionelle Investoren und Vermögensverwalter sollen daher das Kriterium der Nachhaltigkeit in Investitionsabläufen und bei der Transparenz gegenüber Endinvestoren berücksichtigen. Zusätzlich soll das Thema Nachhaltigkeit in die Mandate der Aufsichtsbehörden aufgenommen werden.
Betroffene Akteure sind hierbei insb
- Versicherungsvermittler und Vermögensberater
- Vermögensverwalter
- Banken und Versicherungsgesellschaften
- Kreditinstitute, die Wertpapierdepots verwalten
- AIFMs und OGAW-Verwaltungsgesellschaften
- Fondgesellschaften, die Produkte für die Altersvorsorge auflegen
- Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge
- Institutionelle und private Investoren
Darüber hinaus sind auch alle Unternehmen, welche nicht Finanzmarktteilnehmer sind, davon betroffen, da der EU-Aktionsplan Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung haben wird. Die Einhaltung von ökologischen und sozialen Standards bei den Kredit- und Investitionsentscheidungen ist daher von zunehmender Relevanz für Unternehmen.
Wir bieten Ihnen auf Basis unserer langjährigen Expertise Lösungen für diese zukünftigen Herausforderungen:
Für Finanzmarktteilnehmer
- Prozessanpassung betreffend der Offenlegungs-VO (Disclosure-VO) für Finanzmarktteilnehmer
- Vorbereitung auf MIFID II Änderungen
- Taxonomie Portfolio Analyse
- Szenarioanalyse
- Unterstützung bei der Umsetzung von ESG-Faktoren im Risikomanagement
- Erstellung und Überarbeitung von Policies und internen Richtlinien zur Abbildung von Nachhaltigkeitsfaktoren
- Nachhaltige Finanzierungen (zB Sustainable Bonds oder Loans), insbesondere Projektfinanzierungen
- Nachhaltige Gestaltung von Finanzprodukten
Für alle Unternehmen
- Wesentlichkeitsanalyse bei der Aufnahme von ESG-Faktoren in Ihre finanzwirtschaftlichen Analysen sowie Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und
-informationen - Sicherstellung der konformen Berichterstattung nach internationalen Standards und anwendbaren Gesetzen (bspw GRI und NaDiVeG)
- Strategische Ausrichtung Ihres Produkt- und Dienstleistungsportfolios
- Entwicklung und Implementierung von qualitätssichernden Prozessen, Standards und Richtlinien für die Berichterstattung
- Verbindung der Nachhaltigkeits- mit der Finanzberichterstattung
- Identifizierung relevanter ESG-Ratings und unternehmensspezifische Priorisierung
- Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen verschiedener Ratings und Auswertung der Ergebnisse (zB EcoVadis, ISS-oekom und Dow Jones Sustainability Index)
- Rechtliche Beratung bei der Umsetzung der Verordnungen kpmg-law.at
- Screening hinsichtlich EU-Taxonomie-Relevanz