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Die Anforderungen an unternehmerische Verantwortung, um nach der EU-Taxonomie als eine ökologische Organisation zu gelten, nehmen auf globaler Ebene zu. Neue Regulierungen wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die EU-Richtlinien „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) und „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) verlangen einen strukturierten Umgang mit menschenrechtlichen Risiken. Viele Unternehmen stehen dabei vor der Frage: Wie lassen sich gesetzliche Vorgaben effizient erfüllen und gleichzeitig mit der unternehmerischen Praxis verbinden? 

Neue Orientierung im komplexen regulatorischen Umfeld 

Unser neuer Leitfaden „Minimum Safeguards“ gibt einen Überblick: Er bündelt aktuelle regulatorische Entwicklungen und zeigt auf, wie ein einheitlicher Menschenrechts-Due-Diligence-Ansatz nicht nur zur Pflichterfüllung beiträgt, sondern auch strategischen Mehrwert schafft. Dazu stellen wir praxiserprobte Lösungsansätze vor, darunter explizit auch in Bezug auf die Integration des neu verpflichtenden Themenfelds „Wissenschaft, Technologie & Innovation“ (WTI). Außerdem zeigen wir, wie Synergien zwischen verschiedenen EU-Vorgaben bestmöglich für das einzelne Unternehmen genutzt werden können. Denn wer die Richtlinien LkSG, CSRD, und CSDDD zusammendenkt, kann Berichts- und Risikoprozesse vereinfachen und Compliance-Maßnahmen deutlich effizienter gestalten. 

Fokus: Anforderungen und Lösungsansätze bei der regulatorischen Umsetzung

Die regulatorischen Anforderungen an menschenrechtliche Sorgfaltspflichten – insbesondere durch CSRD, CSDDD und die „Minimum Safeguards“ – stellen Unternehmen vor vielschichtige Anforderungen: Wie lassen sich Risiken in schwer zugänglichen Lieferketten, in betroffenen Gemeinschaften oder bei der Nutzung externer Informationen wirksam erkennen und steuern?

Unser Beitrag zeigt, wie Unternehmen mit dynamischen Risikoanalysen, gezielten Maßnahmen und intelligenten Kontrollmechanismen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch strukturelle Schwächen proaktiv adressieren können. Dazu gehören unter anderem:

  • die Integration von Doppelmaterialitätsanalysen (CSRD) zur Priorisierung menschenrechtlicher Risiken,
  • die Nutzung von Frühwarnsystemen und Beschwerdemechanismen,
  • die Einbindung von Stakeholdern zur Schließung von Informationslücken,
  • sowie die Gestaltung von Lieferantenverträgen und die Zusammenarbeit mit NGOs zur Stärkung der Umsetzung in der Tiefe der Lieferkette.

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