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Wesentliche Inhalte des Gesetzes betreffen unter anderem:

  • Investitions-Booster: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung,
  • Ausweitung der Forschungszulage,
  • Schrittweise Absenkung des Körperschaftssteuersatzes von 15 Prozent auf zehn Prozent in fünf Schritten um jeweils 1-Prozent-Punkt ab dem Veranlagungszeitraum 2028 bis 2032.

Aus der Steuersatzänderung ergeben sich unmittelbare Auswirkungen auf noch offene Konzern-, Jahres- und Zwischenabschlüsse. Nach Zustimmung des Bundesrats gilt ein Steuersatz in Deutschland als beschlossen („substantively enacted“).

  • Bei der Bewertung latenter Steuern ist der Steuersatz zu verwenden, der im Zeitpunkt der Umkehr von temporären Differenzen bzw. der Nutzung von Verlust- und Zinsvorträgen erwartet wird und zum Bilanzstichtag (am oder nach dem 11. Juli 2025) beschlossen ist.
  • Bei Bilanzstichtagen vor dem 11. Juli 2025 sind die neuen Steuersätze nicht in die Bewertung latenter Steuern einzubeziehen, aber die Auswirkungen der Steuersatzänderung sind im jeweiligen Anhang als Ereignis nach dem Bilanzstichtag zu würdigen.

Den Gesetzesentwurf in der dem Bundesrat vorgelegten Fassung finden Sie hier.

Eine ausführlichere Darstellung hinsichtlich der Auswirkungen der Steuersatzänderungen auf die Abschlüsse erfolgt in der Accounting News Ausgabe Juli/August 2025, die voraussichtlich am 15. Juli 2025 erscheint.

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