Nach den Vorgaben der EU hätte die NIS-2-Richtlinie bis spätestens 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden müssen. Doch infolge der Bundestagsneuwahl vom 23. Februar 2025 mussten alle noch nicht beschlossenen Gesetzesvorhaben neu eingebracht werden – auch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) lag auf Eis.
Seit Anfang Juni 2025 wird über neue Referentenentwürfe aus dem Bundesinnenministerium berichtet. Noch liegt keine offizielle Veröffentlichung vor – dennoch markiert dies den inoffiziellen Neustart des Gesetzgebungsprozesses. Die Dynamik im Gesetzgebungsprozess zeigt sich allein daran, dass in den vergangenen Wochen drei Versionen des Entwurfs – mit Bearbeitungsdatum vom 26. Mai, 2. Juni und 23. Juni 2025 – öffentlich geworden sind, wobei die jüngste Fassung zugleich mit der Aufforderung zur Stellungnahme an die Verbände versandt wurde.