Da die Schenkungsteuer bei der Übertragung der Immobilie entsteht, muss der Wert des Nießbrauchs zu diesem Zeitpunkt ermittelt werden. Dafür ist es notwendig zu wissen, wie hoch die voraussichtliche Miete sein wird, die die Mutter erhalten wird, und wie lange sie voraussichtlich noch leben wird. Die voraussichtliche Miete lässt sich anhand des Mietvertrags bestimmen, die Lebenserwartung der Mutter hingegen wird aus der amtlichen Sterbetafel geschätzt.
Ist die Mutter 70 Jahre alt, so hat sie hiernach noch eine Lebensdauer von 16,72 Jahren. Beträgt die jährliche Miete 20.000 Euro, erhält die Mutter über einen Zeitraum von 16,72 Jahren insgesamt 334.400 Euro, sofern sie so lange lebt oder mehr, wenn sie länger leben sollte. Allerdings erhält sie diesen Betrag nicht auf einmal, sondern verteilt über die Lebensdauer, sodass eine Abzinsung des Betrages erforderlich ist. Hierfür verwendet das Steuerrecht immer einen Zinssatz von 5,5 Prozent, sodass der Kapitalwert des Nießbrauchs zum Übertragungszeitpunkt lediglich 221.000 Euro beträgt.