Die Krankenhausreform mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bringt weitreichende Veränderungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen mit sich. Ein bedeutendes Element der Reform ist der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF), der mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro Vorhaben fördern soll, die die künftige Gesundheitsversorgung sicherstellen. Er bietet damit eine historische Chance für Krankenhäuser und Bundesländer, ihre Versorgungsstrukturen neu aufzustellen, sich digital zu transformieren und nachhaltige Konzepte umzusetzen.
Die Krankenhaus- & Trägersicht: Wie kann man Fördermittel erlangen und nutzen?
Für Krankenhäuser ist der KHTF eine Möglichkeit, Fördermittel für strukturelle und digitale Transformationsprozesse zu beantragen. Dabei sind zahlreiche Maßnahmen förderfähig – von der standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten über den Aufbau telemedizinischer Netzwerke bis hin zur Einrichtung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.
Gefördert werden unter anderem:
- Kosten für Bau- und Umbaumaßnahmen
- Interoperable und sichere IT- und Kommunikationssysteme
- Medizinisch-technische Ausstattung und Einrichtung
- Qualifizierungsmaßnahmen sowie Zins-, Tilgungs- und Verwaltungskosten bei Darlehen
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung sind, dass die Maßnahme
- dem Ziel der Transformation der Krankenhauslandschaft dient,
- nicht aus anderen Programmen finanziert wird,
- wirtschaftlich nachhaltig ist
- sowie mit dem Wettbewerbs- und Beihilferecht vereinbar bleibt.
Träger müssen zudem eine positive Fortführungsprognose vorweisen. Das Einreichen der Projektunterlagen erfolgt über das jeweilige Bundesland, jeweils zum 30. September des vorausgehenden Jahres, an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Aufgrund komplexer inhaltlicher Anforderungen und nötiger Vorarbeiten, sowie einer zeitlich engen Antragsschiene sollten Kliniken frühzeitig mit ihrem Bundesland in den Austausch treten.
Die Sicht der Bundesländer: Es entstehen umfangreiche Aufgaben, aber auch viele Steuerungsmöglichkeiten
Für Bundesländer eröffnet der Transformationsfonds Möglichkeiten zum gezielten Steuern und Weiterentwickeln ihrer Krankenhauslandschaften. Die Länder reichen die Förderanträge beim BAS ein und sind für die Kofinanzierung sowie die Prüfung der Förderfähigkeit verantwortlich. Sie entscheiden auch, welche Projekte mit den Kassenverbänden im Einvernehmen ausgewählt und zur Förderung vorgeschlagen werden.
Länder können jährlich Fördermittel für konkrete Projekte beantragen, wobei neben den regulären Anträgen auch Ergänzungsanträge möglich sind. Die Bundesländer müssen unter anderem folgende Voraussetzungen sicherstellen:
- Kofinanzierung durch Haushaltsmittel
- Einvernehmen mit Landesverbänden der Krankenkassen
- Einhalten der Fristen für Anträge, Förderbescheide und Verwendungsnachweise
Die Länder haben nicht nur eine administrative, sondern auch eine koordinierende Funktion. Sie tragen maßgeblich zur Auswahl und Priorisierung der förderfähigen Projekte bei – insbesondere im Sinne einer nachhaltigen Versorgungsplanung im jeweiligen Bundesland.
Wie kann KPMG Kliniken, Träger und Bundesländer unterstützen?
Die Fristen sind kurz, die Anforderungen oftmals hoch – aber die Chancen für alle Beteiligte erheblich. Eine gezielte Förderstrategie schafft und eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Förderbedingungen schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Antragsstellung. Um die spezifischen Verfahren strategisch meistern zu können ist eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern ausschlaggebend. Planen Sie dabei frühzeitig, um alle Anforderungen erfüllen zu können und Rückforderungsrisiken durch eine Nachweisführung minimieren zu können. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen und beraten Sie bei der Antragserstellung und Projektdurchführung. Sprechen Sie uns gerne an.
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