Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 22. November 2024 sieben weitere Modul-Entwürfe des IDW RS FAB 100 betreffend die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet, die am 29. November 2024 zur Konsultation veröffentlicht wurden.
Die Stellungnahmefrist für alle Interessierten endet am 31. März 2025.
Die Entwürfe umfassen den zentralen Bereich der Wesentlichkeitsanalyse (ESRS 1) sowie die Standards ESRS E1 (Klimawandel), E2 (Umweltverschmutzung) sowie G1 (Unternehmenspolitik), im Einzelnen:
- Entwurf: ESRS 1-M2.5: Einbeziehung von Unternehmen in den Konzernnachhaltigkeitsbericht, die aus anderen Gründen als deren finanzieller Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogen werden
- Entwurf: ESRS 1-M3.1: Übergangsbestimmungen aus ESRS 1
- Entwurf: ESRS 1-M3.2: Verbindung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse mit den berichtspflichtigen Angabepflichten und Datenpunkten der themenbezogenen ESRS
- Entwurf: ESRS 1-M3.3: Erhebliche Unterschiede zwischen den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen auf Gruppenebene und den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen eines oder mehrerer Tochterunternehmen
- Entwurf: ESRS E1-M2: Das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung klimabezogener Risiken
- Entwurf: ESRS E2-M1: Die Angabe der Gesamtmenge besorgniserregender Stoffe und besonders besorgniserregender Stoffe gemäß Angabepflicht „E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe“
- Entwurf: ESRS G1-M1: Die Angabe der Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften gemäß Angabepflicht „G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung“
Die vom IDW entwickelte ESRS-Modulverlautbarung unterstützt Abschlussprüfer und Unternehmen bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen ESRS. Dabei werden die Verlautbarungen der EFRAG berücksichtigt.
Die Texte der Entwürfe sind auf der Homepage des IDW abrufbar.
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