Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Banken und Zahlungsdienstleister, die in einem EU-Mitgliedsstaat Zahlungsdienste gemäß der Payment Services Directive2 (PSD2) erbringen, neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten, die quartalsweise fällig sind. Die EU-Richtlinie wurde mit § 22g UStG auch vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt und hat zum Ziel, Umsatzsteuerbetrug im E-Commerce leichter aufzudecken. Zu diesem Zweck werden die gemeldeten Informationen im Central Electronic System of Payment Information (CESOP), einer zentralen Datenbank, gespeichert.
Die Anforderung erweitert den Umfang an Compliance-Vorgaben für Finanzunternehmen und die Prozesse in einem wirksamen Tax-Compliance-Management-System (Tax CMS).