In einem früheren Newsletter (Nr.146) haben wir bereits die Bedeutung finanzieller Covenants für die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig thematisiert. In diesem Artikel möchten wir detaillierter auf die erforderlichen Anhangangaben in den kommenden Geschäftsberichten eingehen.
Finanzielle Covenants sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern, die spezifische finanzielle Kennzahlen festlegen, die das Unternehmen einhalten muss, um die Kreditbedingungen zu erfüllen. Diese Kennzahlen beziehen sich häufig auf Aspekte wie Verschuldung, Liquidität oder Rentabilität.
Diese Covenants dienen nicht nur dem Schutz der Kreditgeber, sondern fördern auch eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Durch die Festlegung bestimmter Leistungskennzahlen ermöglichen sie eine frühzeitige Identifikation von Risiken und tragen dazu bei, das Unternehmen auf Kurs zu halten. Bei Nichteinhaltung können Konsequenzen wie höhere Zinsen oder im schlimmsten Fall die sofortige Rückzahlung des Kredits drohen.
Die Anhangangaben zu finanziellen Covenants resultierten bisher vor allem aus den Anforderungen, das Liquiditätsrisiko sachgerecht darzustellen. Denn gemäß IFRS 7.B10A(a) sind Anhangangaben erforderlich, wenn die in der Liquiditätsanalyse dargestellten Zahlungsströme erheblich früher fällig werden könnten als dargestellt. Insbesondere Covenants, die zu einer vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits führen könnten und deren Nichteinhaltung nicht unwahrscheinlich ist, mussten hier bereits erläutert werden.
Nun kommen weitere Angabepflichten auf Unternehmen zu. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 sind neue Angaben im IAS 1.76ZA enthalten.
Folgende Informationen sind künftig bereitzustellen:
- Angaben zu Covenants (Art, vereinbarter Zeitpunkt der Erfüllung),
- Buchwert der zugehörigen Schulden
- Tatsachen und Umstände, die auf Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Covenants hindeuten (zum Beispiel getroffene Maßnahmen zur Verhinderung einer künftigen Verletzung)
Sind nun dennoch Konstellationen denkbar in denen Unternehmen auf eine Angabe von finanziellen Covenants verzichten können? Hier ist ein Blick in das IFRS Practice Statement 2, „Making Materiality Judgements“, hilfreich. Demnach sind im Anhang insbesondere solche Angaben zu tätigen, die für den Abschlussleser relevant sind. Unternehmen müssen gemäß den Paragraphen 81-83 die Relevanz der Angaben zu finanziellen Covenants unter folgenden Gesichtspunkten bewerten:
- Welche Konsequenzen hätte ein Bruch der Covenants für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder den Cashflow des Unternehmens?
- Wie wahrscheinlich ist ein solches Szenario?
Dementsprechend ist es nur zulässig, Covenants nicht im Anhang zu beschreiben, wenn die Auswirkungen entweder der Höhe nach gering sind oder die Wahrscheinlichkeit einer Auswirkung als „remote“ einzustufen ist.
Da das Geschäftsjahresende kurz bevor steht, sollten bereits jetzt sämtliche Finanzierungsverträge dahingehend untersucht werden, ob diese in Bezug auf Covenants erläutert werden müssen.
Quelle: KPMG Corporate Treasury News, Ausgabe 148, Oktober 2024
Autoren:
Ralph Schilling, CFA, Partner, Head of Finance and Treasury Management, Treasury Accounting & Commodity Trading, KPMG AG
Andrea Monthofer, Senior Managerin, Finance and Treasury Management, Treasury Accounting & Commodity Trading, KPMG AG
Ralph Schilling
Partner, Audit, Head of Finance & Treasury Management
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft