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* Die Rechtsdienstleistungen werden durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht.
Kommunale Einrichtungen, ob in öffentlich-rechtlicher Form (zum Beispiel als Eigenbetrieb, Anstalt öffentlichen Rechts/Kommunalunternehmen) oder in privatrechtlicher Form (wie GmbH oder AG), stehen als mögliche Empfänger von Beihilfen im Fokus des Europäischen Beihilfenrechts. Dieses Rechtssystem regelt die öffentliche Finanzierung kommunaler Unternehmen, darunter Einrichtungen wie Bäder, Parkhäuser, Sport- und Kultureinrichtungen sowie Krankenhäuser, und stellt strenge Anforderungen an die Gewährung von staatlichen Mitteln.
Grundprinzip des Beihilfenverbots
Das Europäische Beihilfenrecht beinhaltet ein umfassendes Verbot von staatlichen Beihilfen, die Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, den sie unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätten. Dies umfasst direkte staatliche Zuschüsse, verbilligte Darlehen, Bürgschaften und andere Formen der Unterstützung, die ohne angemessene Gegenleistung gewährt werden.
Bedeutung und Gültigkeit der Betrauungsakte
Eine wichtige Ausnahme von diesem Verbot sind die sogenannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), für die spezielle Betrauungsakte erforderlich sind. Diese Akte regeln die Bedingungen, unter denen Beihilfen rechtmäßig gewährt werden können, und sind grundsätzlich auf eine maximale Dauer von zehn Jahren begrenzt. Die Notwendigkeit einer klaren Trennung der Finanzen zwischen DAWI und anderen wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens ist dabei essenziell, um Transparenz und Rechtmäßigkeit zu gewährleisten.
Karl-Hubert Eckerle
Partner, Tax
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Handlungsbedarf
In der Praxis erfordert das Ablaufen zahlreicher Betrauungsakte in der Regel eine Neuausstellung. Diese Gelegenheit sollte genutzt werden, um erforderliche Anpassungen vorzunehmen, die durch neuere Rechtsprechung an die beihilfenrechtskonforme Betrauung gestellt werden.
Steuerliche Dimension
Neben den beihilfenrechtlichen Überlegungen ist es ebenso wichtig, die steuerlichen Aspekte der Finanzierung kommunaler Unternehmen zu berücksichtigen. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Leistungsaustausch und nicht steuerbaren echten Zuschüssen ist von erheblicher Bedeutung.
Umsatzsteuerliche Betrachtung
Echte Zuschüsse, die ohne direkte Gegenleistung gewährt werden, sind in der Regel nicht umsatzsteuerbar. Demgegenüber stehen Leistungen, die im Rahmen eines Leistungsaustausches erbracht werden und somit der Umsatzsteuer unterliegen können. Die Unterscheidung ist oft komplex und erfordert eine sorgfältige Analyse der jeweiligen Vertragsbeziehungen und der tatsächlichen Leistungsflüsse. Auch Form und Formulierungen der Betrauungsakte müssen den steuerlichen Anforderungen Rechnung tragen.
Verbindliche Auskunft vom Finanzamt
Um steuerliche Risiken zu minimieren und Klarheit über die steuerrechtliche Behandlung spezifischer Handlungen zu erhalten, empfiehlt es sich in der Regel, eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt einzuholen. Dieses Instrument ermöglicht es Unternehmen, vorab die steuerliche Beurteilung einer geplanten wirtschaftlichen Handlung zu klären. Eine verbindliche Auskunft ist besonders ratsam in Fällen, in denen die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen, die im Rahmen von DAWI erbracht werden, oder die Abgrenzung zwischen echten Zuschüssen und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen unklar ist. Sollten betraute Unternehmen Teil einer ertragsteuerlichen Organschaft sein, werden in der Regel auch die Wirkungen der sogenannten Überkompensationssperre auf die Durchführung des Gewinnabführungsvertrages Gegenstand der verbindlichen Anfrage.
Unser Beratungsangebot
Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung und Fachkenntnis dabei, die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen Ihrer kommunalen Unternehmen zu erfüllen.
Unser Leistungsangebot umfasst:
- die Überprüfung sowie Erneuerung Ihrer Betrauungsakte,
- die Beurteilung der Beihilferechtskonformität Ihrer Finanzierungsstrukturen,
- die Beantragung einer verbindlichen Auskunft und
- die Optimierung der steuerlichen Aspekte Ihrer Finanzierungsstrukturen.
Sprechen Sie uns gerne an.
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